Freitag, 19. April 2024
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Bäckerhandwerk: keine Einigung mit NGG beim Mindestlohntarif

Berlin. (zv) Die Tarifgemeinschaft der Landesinnungsverbände des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) konnten sich nicht auf den Abschluss eines bundesweiten Mindestlohntarifvertrags für die Beschäftigten des Bäckerhandwerks einigen. Für das Bäckerhandwerk bestehen in den meisten Bundesländern bereits Tarifverträge mit einem Stundenlohn von über 8,50 Euro. In einzelnen strukturschwachen Regionen, in denen Tarifverträge nicht existieren, hätte der angestrebte Tarifvertrag den Bäckereibetrieben mehr Zeit gegeben, ihre untersten Entgelte an den neuen Mindestlohn anzupassen. «Ein Mindestlohntarifvertrag für das Bäckerhandwerk wäre ein wichtiger Schritt gewesen, um den Betrieben in strukturschwachen Regionen zu helfen und diese zukunftsfester zu machen. Ohne diesen Tarifvertrag müssen die Betriebe nun ab Januar 2015 sofort den gesetzlichen Mindestlohn zahlen», sagt Roland Ermer, Landesobermeister Sachsens und Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft. «Das von der Politik beschlossene Mindestlohngesetz führt im Bäckerhandwerk zudem dazu, dass einzelne, mit der NGG vereinbarte tarifliche Regelungen zum Januar 2015 außer Kraft gesetzt werden», sagt Ermer.

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