Dienstag, 19. März 2024
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BLL: Lebensmittelwirtschaft begrüßt erste Health Claims Liste

Berlin. (bll) Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) begrüßt die Einigung der Europäischen Kommission auf einen ersten Teil der Liste mit allgemein anerkannten gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims – siehe WebBaecker 21/2012). «Europaweit geltende, einheitliche Kriterien sind sowohl für die Lebensmittelhersteller als auch für die Verbraucher eine positive Entwicklung und grundsätzlich zu befürworten», erklärt BLL-Hauptgeschäftsführer Professor Dr. Matthias Horst. Er stellt jedoch klar, dass gesundheitsbezogene Werbeaussagen schon immer nur dann verwendet werden durften, wenn sie wissenschaftlich abgesichert und belegbar waren: «Wird vereinzelt der Eindruck erweckt, erst mit der Verabschiedung der aktuellen Liste beginne der Verbraucherschutz auf der Grundlage des Erfordernisses eines wissenschaftlichen Nachweises, dann ist das schlicht falsch». Mit der ersten Teilliste sei jedoch erst gut die Hälfte der Health Claims bearbeitet, die zur Prüfung anstehen, hauptsächlich Aussagen zu Vitaminen, Mineralstoffen, ungesättigten Fettsäuren, Ballaststoffen oder auch Eiweiß und Kohlenhydraten, die im Wesentlichen seit langem allgemein anerkannt sind. Der schwierigere Teil liegt laut BLL noch vor der EFSA und der Europäischen Kommission, soll der selbst gesetzte Anspruch, das Ernährungswissen in der Verordnung zutreffend und umfassend abzubilden, erfüllt werden: «Besonders bei der Bewertung von Pflanzenstoffen, aber auch bei einer Vielzahl anderer Stoffe gibt es noch keine einheitlichen Kriterien», sagt Prof. Horst. Es steht deshalb zu erwarten, dass die wissenschaftliche Bewertung und Beratung weiterer Health Claims noch Jahre andauern werde.

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