Donnerstag, 25. April 2024
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Brüssel: gibt grünes Licht für Hochwasser-Soforthilfen

Berlin. (bmwi) Die Europäische Kommission hat die Soforthilfen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI) für hochwassergeschädigte gewerbliche Unternehmen und Freie Berufe, wie Anfang Juni vorgestellt, wettbewerbsrechtlich genehmigt. Hintergrund: Der Bund beteiligt sich an den Soforthilfen der Länder für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe mit einem Betrag von 209 Millionen Euro. Im Rahmen des so genannten Zehn- Punkte- Programms des BMWI werden unter anderem Kreditprogramme der KfW für hochwassergeschädigte Unternehmen geöffnet, für ausgewählte KfW-Programme die Zinsen verbilligt und auch Betriebsmittelkredite einbezogen; Zins und Tilgung für laufende KfW-Kredite können auf Antrag der Hausbanken vorübergehend gestundet werden. Für diese Maßnahmen ist ein Darlehensvolumen von zunächst 100 Millionen Euro vorgesehen. Bürgschaftsbanken können bis zu 90-prozentige Bürgschaften gegenüber Hausbanken übernehmen, die einem von der Flut geschädigten Unternehmen einen Kredit gewähren. Daneben hat die Europäische Kommission auch genehmigt, dass der Bund bei Kurzarbeit in von Hochwasser betroffenen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt.

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