Freitag, 29. März 2024
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Bundeskartellamt: verdonnert Nestle zu Millionengeldbuße

Bonn. (bund) Das Bundeskartellamt hat mit Geldbußen in Höhe von rund 20 Millionen Euro gegen die Nestle Deutschland AG eine Serie von Verfahren gegen Konsumgüterhersteller wegen des unzulässigen Austauschs Wettbewerbs relevanter Informationen abgeschlossen. Gegen die Kraft Foods Deutschland GmbH, die Unilever Deutschland Holding AG und die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG waren in gleicher Sache bereits 2011 inzwischen rechtskräftige Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 38 Millionen Euro verhängt worden. Eingeleitet wurde das Verfahren aufgrund eines Kronzeugenantrags der Mars GmbH, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamts keine Geldbuße verhängt wurde. Hochrangige Vertriebsmitarbeiter der genannten Unternehmen hatten sich über Jahre in einem regelmäßigen Gesprächskreis getroffen und gegenseitig über den Stand und den Verlauf von Verhandlungen ihres Unternehmens mit verschiedenen Einzelhändlern, teilweise auch über beabsichtigte Preiserhöhungen informiert. Hierdurch sei der Wettbewerb stark beeinträchtigt worden. Betroffen waren besonders die Produktbereiche Süßwaren, Heißgetränke, Tiernahrung und Tiefkühlpizza. Der Informationsaustausch sei geeignet gewesen, das Marktverhalten der Unternehmen entscheidend zu beeinflussen. Nestle wurde für die Kooperation bei der Aufklärung der Vorwürfe eine Reduktion der Geldbuße gewährt. Die Geldbuße gegen Nestle Deutschland ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bußgeldbescheid kann beim OLG Düsseldorf Einspruch eingelegt werden. Nach Medieninformationen hat Nestle Deutschland den Einspruch auch schon eingelegt.

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