Freitag, 19. April 2024
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Grundlagen: Was ist Rückverfolgbarkeit?

Berlin. (bll) Wichtige Motive zur Einführung von Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeitsorganisation sind die ökonomische und unternehmenspolitische Notwendigkeit zur Schadensbegrenzung in bestimmten Ereignisfällen und auch die Vertrauensbildung, vor dem Hintergrund der immer komplexer werdenden Warenströme, der weiteren Unterteilung der Verarbeitungsprozesse in Teilprozesse, des immer größer werdenden Angebotsmarkts und der gleichzeitig höher werdenden Anforderungen an die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit auf allen Stufen der Lebensmittelherstellung und -verteilung. Im Besonderen hat die gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, sogenannte Basis-V, seit 01. Januar 2005 geltende rechtliche Verpflichtung, Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, Lebensmittelunternehmen veranlasst, Rückverfolgbarkeit systematisch anzugehen. Mit dieser Verordnung wurde die allgemeine Rückverfolgbarkeit zum ersten Mal als verpflichtendes Gebot im Lebensmittelrecht verankert. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) hat das «Fachthema Rückverfolgbarkeit» auf seiner Homepage einmal ausführlicher dargestellt und bietet ergänzende Materialien zum Download an.

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