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20160923-AMPELANLAGE

IHK NRW: «Hygiene-Ampel» geht am Ziel vorbei

Köln. (ihk) Das von der nordrhein-westfälischen Landesregierung geplante «Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz» ist nach Ansicht der IHK NRW nicht geeignet, dem Verbraucher Informationen über eine mögliche Gesundheitsgefährdung zu vermitteln – dies übernimmt die staatliche Lebensmittelkontrolle, in dem sie den Betrieb entweder schließt oder geöffnet lässt. Das geplante «Hygienebarometer» (auch bekannt als «Hygiene-Ampel») wurde vor wenigen Tagen in erster Lesung im Landtag beraten. Die Verbraucher sollen damit etwa am Eingang eines Restaurants oder eines Lebensmittelgeschäfts die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen erkennen können. Stattdessen informiert das Barometer lediglich über ergänzende Merkmale, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang zu einer konkreten Gesundheitsgefährdung stehen. So liefert das Barometer im Zweifel irreführende Ergebnisse und stigmatisiert den betroffenen Betrieb. Zudem weist der Entwurf gravierende Rechtsmängel auf, so dass die IHK NRW das geplante Gesetz ablehnt.

Unternehmer können Faktoren teils gar nicht beeinflussen

Die IHK Köln erwartet schwerwiegende Folgen für die betroffenen Unternehmen der Region. Allein in der Gastronomie betrifft das Gesetz im Kammerbezirk mehr als 6.100 Betriebe. «Als IHK Köln halten wir das Instrument Hygienebarometer für ungeeignet, um mehr Transparenz für die Verbraucher und mehr Sauberkeit in der Lebensmittelbranche zu erreichen», sagt Alexander Hoeckle, Geschäftsführer International und Unternehmensförderung der IHK Köln. So sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass ein Betrieb mit einer «roten» Barometerbewertung geöffnet bleiben darf. Die Farbe «rot» signalisiert dem Betrachter aber eine konkrete Gefährdung – nicht so im Barometer: Für eine schlechte Einstufung reichen hier zum Beispiel Mängel beim Hygienemanagement, die aber auch auf eine objektive bauliche Beschaffenheit der Betriebsstätte zurückzuführen sein können, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat. «Der Verbraucher kann und wird hier aber nicht differenzieren, so dass die Existenz des Betriebs bedroht ist. Unsere Einschätzung haben wir den Entscheidern im Landtag im Interesse unserer Mitgliedsunternehmen vor der Abstimmung so auch mitgeteilt», fügt Hoeckle hinzu.

Mit dem «Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz» will die Landesregierung für mehr Transparenz im Gastronomie- und Lebensmittelbereich sorgen und den einzelnen Unternehmer stärker dazu motivieren, seinen Betrieb im Einklang mit den lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften zu führen. Doch genau diese beiden Anforderungen erfüllt das geplante Gesetz nach Ansicht der IHKs in NRW nicht.

Trotz Nachbesserung kann Schließung drohen

Zu Kundenabwanderung bis hin zur Schließung kann es nach Einschätzung der IHKs sogar dann kommen, wenn ein «rot» bewerteter Betrieb nachbessert. Grund dafür ist der erfahrungsgemäß viel zu lange Zeitraum, in dem eine Nachkontrolle durch die Behörden stattfinden wird. Darüber hinaus weist der Gesetzentwurf mit Blick auf die Umsetzung erhebliche rechtliche Mängel auf. Bedenken bestehen etwa im Zusammenhang mit der behördlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet. Zwar sieht der Entwurf eine vorherige Anhörung des Unternehmers vor, diese soll jedoch nur mündlich erfolgen. Hierdurch wird die Möglichkeit, Rechtsrat einzuholen, in unzulässiger Weise beschnitten. Zudem stellt der Entwurf nicht sicher, dass Fehlinformationen vor ihrer Veröffentlichung im Internet berichtigt werden können (Foto: pixabay.com).

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