Freitag, 29. März 2024
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Letzte Zweifel beseitigt: Azubi-Tarifvertrag gilt

Hamburg. (zv / eb) Vor gut einem halben Jahr hatte sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Neuabschluss des Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland geeinigt. Details zu den Ausbildungsvergütungen 2016/2017 finden Interessenten, die die Meldung noch nicht kennen, hier in unserem Archiv. Für jene Zeitgenossen, die eventuell noch Zweifel hegten, teilt der Verband jetzt mit, dass der Tarifausschuss im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Dezember 2016 – wie im Juni avisiert – über den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages (AVE) öffentlich verhandelt und der AVE einstimmig zugestimmt hat. Das BMAS hat die AVE zudem im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit hat die AVE rückwirkend zum 01. September 2016 Rechtskraft erlangt.

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