Dienstag, 19. März 2024
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20170127--AMPELANLAGE

Niedersachsen: ZV lehnt freiwillige «Ampel» ab

Berlin. (zv) Nachdem die Landesregierung Nordrhein-Westfalens im September 2016 die Einführung einer obligatorischen Hygieneampel beschlossen hat, zieht nun auch Niedersachsen nach. Dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) zufolge, der sich auf einen Bericht in der Neuen Osnabrücker Zeitung stützt, sollen ab Sommer sämtliche Kommunen den Inhabern von Betrieben nach einer Kontrolle ein «Barometer» aushändigen. Dieses könne dann – auf freiwilliger Basis – an der Eingangstür ausgehängt werden. Das Verbraucherschutzministerium gehe davon aus, dass Betriebe mit guten Kontrollergebnissen so eine kostenlose Werbung für ihren Betrieb erhalten – als Gegenleistung für die kostenpflichtigen Lebensmittelkontrollen.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks lehnt die Hygieneampel ab – auch auf freiwilliger Basis. Verbandspräsident Michael Wippler erklärt seine Position: «Wir glauben, dass Niedersachsen mittelfristig ebenfalls die Einführung einer verpflichtenden Veröffentlichung wie in NRW plant. Die Freiwilligkeit ist nur vorgeschoben, um die Kritik aus der Lebensmittelwirtschaft abzumildern. Zudem fehlt es für eine solche Hygieneampel ohnehin an einer Rechtsgrundlage, wie aktuelle Urteile aus NRW gezeigt haben».

ZV-Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider macht noch auf einen anderen Kritikpunkt aufmerksam: «Die Kontrolleure der Lebensmittelüberwachung stehen allein schon durch die Regelkontrollen an ihrer Belastungsgrenze. Durch das Ausstellen der Barometer bliebe noch weniger Zeit für die eigentliche Kontrolle, was negativ für alle Beteiligten wäre. Aufgrund eines subjektiv bewerteten Zustands eines Betriebs stellen Kontrollergebnisse nur eine wenig aussagekräftige Momentaufnahme dar, die durch eine Ampel aber den Anspruch der Kontinuität erhebt».

Nach seiner Auffassung sind eine bedarfsgerechte Ausstattung der Lebensmittelüberwachungsämter und das Ausschöpfen bestehender Sanktionsmöglichkeiten bessere Mittel, um Vorteile für Verbraucher und eine faire Behandlung von Unternehmern zu schaffen. Der Zentralverband engagiert sich gegen das niedersächsische Vorhaben ebenso wie gegen die gesetzliche Hygieneampel in NRW. Schneider: «Wir haben stets auf die die Probleme hingewiesen, vor allem auf die fehlende Rechtsgrundlage. Hygieneampeln und Barometer könnten nur durch Bundesrecht eingeführt werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat sich jedoch bewusst dagegen entschieden. Gesetze der Bundesländer sind somit verfassungswidrig» (Foto: pixabay.com).

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