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20161125-LAKRITZ

Süßwarenindustrie: OLG Düsseldorf bestätigt und erhöht Bußgelder

Bonn. (bund) Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Ende Januar die Bußgelder des Bundeskartellamts gegen vier Süßwarenhersteller und einen Unternehmensverband bestätigt und teilweise noch erhöht. Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2013 respektive Mitte 2014 Bußgelder verhängt, da die Beteiligten über mehrere Jahre Informationen über den Stand der Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel sowie teilweise auch über beabsichtigte Erhöhungen der Listenpreise ausgetauscht hatten oder/und diesen Austausch förderten (siehe Fallbericht «Bußgeldverfahren gegen Hersteller von Süßwaren» vom 17. Januar auf dem Server des Bundeskartellamts).

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: «Das Oberlandesgericht hat noch einmal bestätigt, dass nicht nur klassische Absprachen zwischen Unternehmen kartellrechtlich verboten sind, sondern dass Unternehmen auch keine wettbewerblich sensiblen Informationen austauschen dürfen. Gerade wenn Unternehmen sich über den aktuellen Stand der Verhandlungen mit der Marktgegenseite oder über geplante Preiserhöhungen austauschen, beeinträchtigt dies den Wettbewerb zwischen den Unternehmen».

Das Bundeskartellamt hatte in seinem Verfahren festgestellt, dass im Rahmen von Sitzungen eines Arbeitskreises der Konditionenvereinigung der Deutschen Süßwarenindustrie zumindest seit Ende 2003 und bis Anfang 2008 ein solcher Informationsaustausch stattfand. Hieran waren zehn Unternehmen sowie der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) beteiligt. Das Bundeskartellamt hatte Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 20 Millionen Euro verhängt.

Die vier Unternehmen Bahlsen GmbH + Co. KG, Griesson de Beukelaer GmbH + Co. KG, CFP Brands Süßwarenhandels GmbH + Co. KG und Feodora Chocolade GmbH + Co. KG sowie der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie BDSI, auf die zusammen rund 14 Millionen Euro Bußgeld entfielen, hatten hiergegen Einspruch eingelegt. Das Oberlandesgericht bestätigte gestern diese Bußgelder und erhöhte sie teilweise und insgesamt um rund sieben Millionen Euro auf jetzt knapp über 21 Millionen Euro.

Aus Sicht des Bundeskartellamts handelt es sich um ein wichtiges Gerichtsurteil zum Thema Informationsaustausch. Das Bundeskartellamt hatte bereits zuvor in mehreren Fällen, bei denen es um den Austausch von sensiblen Informationen ging, Bußgelder verhängt. Hier fand aber keine gerichtliche Überprüfung statt, weil es keine Einsprüche gegen die Entscheidungen des Bundeskartellamtes gab oder die Einsprüche noch während des Gerichtsverfahrens wieder zurückgezogen wurden, wie zuletzt etwa von der Nestlé Deutschland AG in Sachen «Hema-Vertriebskreis» (siehe Fallbericht «Bußgeldverfahren gegen Hersteller von Konsumgütern» vom 17. Januar).

Das Urteil des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Betroffenen können gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen (Foto: pixabay.com).

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