Hamburg. (usp) Verständlich ist das Bestreben des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV (external link)), sich für seine Mitgliedsbetriebe ins Zeug zu legen. So will der ZV jetzt vor dem Landgericht Duisburg klären lassen, ob Aldi Süd mit seinen Backautomaten tatsächlich bäckt oder nur «bräunt». Die werbliche Aussage «Ab sofort backen wir den ganzen Tag Brot und Brötchen für Sie: Frisch aus dem Ofen - direkt in die Tüte» zweifelt der ZV an. Er beanstandet zudem falsche Produktbezeichnungen. Diese Anschuldigung weist Aldi zurück. Die Kennzeichnung stehe in Übereinstimmung mit den «Leitsätzen Brot und Kleingebäck», heißt es aus Mülheim/Ruhr. Der Diskonter weist auch den Vorwurf der irreführenden Werbung zurück. In den Backstationen, mit denen die gut 1.780 Filialen sukzessive ausgerüstet werden, finde sehr wohl ein Backvorgang statt. Bei der Anlage handele es sich um eine technische Innovation; ein Verkleisterungsvorgang finde sehr wohl statt. Lieferant der Teiglinge ist die Lieken AG. Das Nachhaken durch den ZV mag auf juristischem Weg zutage fördern, wie genau Aldi Süd «bäckt». Doch was interessiert das die Verbraucher? Die seien nach anfänglicher Skepsis heute angetan von den Aldi-Brötchen, ist hier und da zu lesen. Was wäre, wenn der Diskonter zurückpiekst und geklärt haben will, mit welchen Produkten nach welchem System erzeugt handwerkliche Betriebe heute ihre Filialen beliefern? Darf über einer reinen Verkaufsstelle überhaupt noch «Bäckerei» im Namensschild stehen? Was ist mit den Halbfertig- und Fertigprodukten, die in der Backstube Verwendung finden? Wie auch immer der Streit endet: Er hat das Zeug, Grundsätzliches zutage zu fördern. Nicht umsonst sollte man stets ein mögliches Ende bedenken, bevor man einen Anfang nimmt.