Freitag, 29. März 2024
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Urteil: Bundesverfassungsgericht kippt Absatzfondsgesetz

Karlsruhe. (div) Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil die Verfassungswidrigkeit des Absatzfondsgesetzes festgestellt. Betriebe der Ernährungswirtschaft müssen diese Zwangsabgabe nicht zahlen, verkündeten die Richter. Bislang waren die Unternehmen der Ernährungswirtschaft verpflichtet, jährlich rund 88 Millionen Euro in den Absatzförderungsfonds abzuführen.

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