Paragraf 40 LFGB: Novelle am 30. April in Kraft getreten
Berlin. (bund / eb) Verbraucher können amtliche Informationen über erhebliche Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften künftig sechs Monate lang online abrufen. Der Bundesrat billigte einen entsprechenden Beschluss des Bundestags.