Samstag, 20. April 2024
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Absatzfonds: Verfassungsrichter bestätigen Zweifel der Mühlen

Bonn. (vdm) Das Bundesverfassungsgericht hat das Absatzfondsgesetz für nichtig erklärt. Damit hat es die Bedenken des Verwaltungsgerichts Köln und einer Reihe von Beitragszahlern bestätigt – darunter die Mühlen. Doch: «Die Abschaffung des Absatzfonds war nicht unser Ziel», sagt Manfred Weizbauer, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Mühlen (VDM) Bonn. «Für uns ist entscheidend, dass die Tätigkeit einer Absatzförderung den Beitragszahlern zu Gute kommt». Vor allem die unzureichenden Möglichkeiten zur Mitwirkung und die fehlende Transparenz des Absatzfonds und seiner ausführenden Organe CMA und ZMP sorgten für Unmut bei den Mühlen. Deren Ziel war aber nicht die Abschaffung des Absatzfonds, zumal erste Reformen in Gang gekommen waren. Kritikpunkt war vielmehr die nicht ausreichende Berücksichtigung der Belange der Beitragszahler: «Die Mühlen zahlten mehr als drei Millionen Euro per Anno in den Fonds, wovon ihnen nur ein Bruchteil zu Gute kam», zeigt sich Weizbauer ob des Urteils erleichtert. Hinzu kommt, dass die Mühlen die Abgabepflicht auf die Getreidevermahlung als ungerecht empfinden, so lange Futtermittelherstellung, Energieerzeugung und Export davon befreit sind. Andererseits erkennen die Mühlen die Notwendigkeit einer Absatzförderung grundsätzlich an. Weizbauer:«Es ist nun unsere vordringliche Aufgabe, die unverzichtbare Absatzförderung auf freiwilliger Basis zu organisieren. Das ist eine Herausforderung, die die Agrar- und Ernährungswirtschaft zu stemmen hat».

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