Dienstag, 16. April 2024
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Aktualisiert: Insolvenzverfahren gegen Goldback eröffnet

Berlin. (hww) Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 19. Juli das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldback GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg von der Kanzlei HWW Wienberg Wilhelm in Berlin bestellt.

Bei der Goldback GmbH handelt es sich um die Nachfolgegesellschaft einer traditionsreichen Cottbusser Bäckerei, der Hofmeister Backstuben GmbH. Über deren Vermögen wurde bereits im Mai 2006 mit Beschluss des Amtsgerichts Cottbus ein Insolvenzverfahren eröffnet (wir berichteten mehrfach). Goldback hatte im Juni 2006 die Produktion sowie mindestens 52 von 100 Filialen und mindestens 100 von 150 Beschäftigten von Hofmeister übernommen. Das Filialnetz von Goldback erstreckte sich über ganz Deutschland. Unter anderem betrieb die Bäckerei Filialen in Berlin, Cottbus und Frankfurt (Oder). Bereits bei Insolvenzantragstellung waren nahezu alle Backshops geschlossen.

Die Ermittlung der Vermögensverhältnisse der Goldback GmbH gestaltete sich schwierig: «Der aktuelle Geschäftsführer sowie die ehemaligen Geschäfts-führer standen für Auskünfte nicht zur Verfügung. Nur dank der Kooperations-bereitschaft der Staatsanwaltschaft Cottbus, die rund 100 Aktenordner von Goldback aufgrund staatsanwaltlicher Ermittlungen sichergestellt hat, war es dennoch möglich, mir innerhalb kürzester Zeit einen Überblick über die Situation des Unternehmens zu verschaffen», sagt der Insolvenzverwalter.

Die ehemaligen Beschäftigten der Goldback GmbH haben nun im eröffneten Insolvenzverfahren die Möglichkeit, ihre nicht erhaltenen Löhne rückwirkend für maximal drei Monate im Rahmen der Insolvenzgeldgewährung zu erhalten.

Die Goldback GmbH, die Anfang 2007 ihren Hauptgeschäftssitz von Cottbus nach Berlin verlegte, vertrieb Backwaren aller Art. Mitte Mai 2007 stellte die GEK Gmünder Ersatzkasse aufgrund rückständiger Sozialversicherungsbeiträge Insolvenzantrag. Nunmehr erfolgte durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Da der Geschäftsbetrieb bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vollständig eingestellt war, bedeutet das Ende der Goldback gleichzeitig für zwischenzeitlich mehr als 100 Arbeitnehmer den, teilweise erneuten, Wegfall ihres Arbeitsplatzes.

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