Donnerstag, 21. September 2023
Deutsch Englisch

Arbeitszeit-Betrug rechtfertigt fristlose Kündigung

Bonn. (wib) Trickst ein Arbeitnehmer bei der Arbeitszeit, ist dies ein unzumutbarer Vertrauensbruch und ein Betrug zum Schaden des Unternehmers. Eine fristlose Kündigung ist rechtens. Auch für Mitarbeiter, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen oder im Normalfall fast unkündbar wären, gibt es bei Arbeitszeitbetrug kein Pardon, berichtet der Personalverlag. Nach Auffassung der Arbeitsgerichte stehe in solchen Fällen auch eine lange Betriebszugehörigkeit der fristlosen Kündigung nicht entgegen. Eine vorherige Abmahnung sei nicht notwendig. Als Formen des Betrugs gelten unter anderem: Es wird für andere Kollegen «mitgestempelt», Außendienstler erledigen heimlich Privatangelegenheiten oder Mitarbeiter notieren sich längere Arbeitszeiten, um Nachtzuschläge zu erschleichen.

backnetz:eu