Samstag, 20. April 2024
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Aufzeichnungspflicht: Erleichterungen sollen kommen

Berlin. (bmas) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begleitete die Einführung des Mindestlohns in den letzten sechs Monaten in Branchendialogen, Vor-Ort-Terminen und über die Mindestlohn-Hotline eng. Die gewonnen Informationen zeigten, dass die Umsetzung funktioniere, heißt es aus dem Bundesministerium in dieser Woche.

Die meisten praktischen Fragen vor Ort hätten demnach pragmatisch geklärt werden können. Es habe sich aber auch gezeigt, dass die Kontrollen und Dokumentationspflichten notwendig sind und beibehalten werden müssen. Die Erkenntnisse aus dem Dialog mit Zoll, Sozialpartnern und Beschäftigten hätten wiederum gezeigt, dass bei länger bestehenden Arbeitsverhältnissen, bei denen regelmäßig mehr als der Mindestlohn gezahlt wird, eine Vereinfachung möglich ist.

Hier könne die Einkommensschwelle von 2.958 Euro dahingehend ergänzt werden, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann entfällt, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt mehr als 2.000 Euro brutto beträgt und das Nettoentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten zwölf Monate nachweislich ausgezahlt wurde. Zudem seien bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen – Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers – die Aufzeichnungspflichten ebenfalls verzichtbar. So werde verhindert, dass Familien in Konfliktsituationen gebracht werden. Diese Erleichterungen sollen schnell in einer Verordnung umgesetzt werden.

Umfassende Informationen zum allgemeinen Mindestlohn bietet das BMAS unter der-mindestlohn-gilt.de. Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmen wie Mitarbeitende.

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