Berlin. (bzv) Ende Oktober wurde in Brüssel der Dachverband Fedima der europäischen Backzutatenhersteller als Internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (IVoG) – Associacion internationale sans but lucratif (AISBL) neu gegründet. Damit wurde formell vollzogen, was während der Annual General Assembly vor einem Monat in Bukarest beschlossen worden war: Die Umwandlung des nicht-rechtsfähigen Vereins in eine juristische Person nach belgischem Recht.
Mit dabei bei der Errichtung der notariellen Gründungsurkunde in der Fedima-Geschäftsstelle waren neben dem Fedima-Generalsekretär Jean-Christophe Kremer vom Verbändedienstleister Kellen/AGEP, der das Brüsseler Generalsekretariat betreibt, auch das Vorstandsmitglied des Backzutatenverbands (BZV) Magister Wolfgang Mayer aus Asten (OÖ), der ebenso wie Kremer zugleich mehrere der Gründungsverbände bei der Unterschriftsleistung kraft Vollmacht vertrat. Mayer wird als Unternehmensvertreter dem neuen Vorstand (Board) angehören. Den deutsch-österreichischen BZV vertrat bei dem Brüsseler Gründungsakt in Vollmacht für den ersten und zweiten Vorsitzenden dessen Geschäftsführer RA Christof Crone. Crone wird den deutschen Verband im künftigen Fedima-Vorstand vertreten.
Die Neugründung ist integraler Bestandteil der Neuaufstellung des Dachverbands, und war notwendig geworden, da nach belgischem Recht ein nicht-rechtsfähiger Verein nicht als rechtsfähiger Verein fortgeführt werden kann. Stattdessen ist eine Auflösung des Vorvereins mit anschließender Neugründung zwingend erforderlich. Hierfür bedarf es nach belgischem Recht dreier Gründungsmitglieder. Dieses Quorum wurde am gestrigen Tage deutlich überschritten. Danach gehören dem neuen Verband bereits jetzt sieben der insgesamt 14 nationalen Mitgliedsverbände als Gründungsmitglieder an. Die übrigen Verbände werden diesen Schritt in Kürze nachholen.
Um Rechtsfähigkeit als juristische Person zu erlangen, bedarf eine IVoG in Belgien noch der Bestätigung durch königliches Dekret. Erst mit dessen Erlass hat sie das Gründungsstadium überwunden. Da der vorliegende Satzungsentwurf sowohl anwaltlich als auch notariell mehrfach geprüft worden ist, dürfte es sich dabei nur mehr um eine Formalie handeln. Rein deklaratorisch hingegen wirkt die ebenfalls zwingende anschließende Veröffentlichung des Dekrets im belgischen Amtsblatt.