Donnerstag, 28. März 2024
Deutsch Englisch

Bäckerhandwerk: Die Ausbildungsvergütungen steigen

Berlin. (zv) Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) hat sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Neuabschluss des Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland verständigt. Die Tarifvertragsparteien haben sich auf folgende Ausbildungsvergütung geeinigt:

Ab 01. September 2018

  • Im 1. Ausbildungsjahr 565 Euro monatlich brutto,
  • im 2. Ausbildungsjahr 670 Euro monatlich brutto,
  • im 3. Ausbildungsjahr 800 Euro monatlich brutto.

Ab 01. September 2019

  • im 1. Ausbildungsjahr 615 Euro monatlich brutto,
  • im 2. Ausbildungsjahr 700 Euro monatlich brutto,
  • im 3. Ausbildungsjahr 820 Euro monatlich brutto.

Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. August 2020 gekündigt werden.

In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin. In der Protokollnotiz sprechen sich die Tarifvertragsparteien außerdem für die flächendeckende Einführung von Azubi-Tickets aus, da akademische Bildung und duale Berufsausbildung gleichbehandelt werden sollten. Die Tarifvertragsparteien sehen hierbei auch staatliche Institutionen in der Pflicht, entsprechende Mobilitätshilfen für Auszubildende zu schaffen und zu finanzieren.

Die Tarifvertragsparteien betonen zudem deutlich ihre Erwartung, dass der Staat seiner Verpflichtung nachkommt, entsprechende, ausreichende Infrastrukturangebote im Mobilitätsbereich zur Verfügung zu stellen und für Auszubildende zu finanzieren. Ergänzend sieht der Tarifvertrag für Ausbildungsbetriebe die Verpflichtung vor, dort, wo vom Verkehrsverbund oder Verkehrsbetrieb, in dessen Einzugsbereich die Ausbildungsstätte liegt, ein Azubi-Ticket angeboten wird, die Kosten eines Azubi-Tickets bis zu einer Höhe von 30 Euro monatlich zu tragen, soweit diese Kosten nicht vom jeweiligen Bundesland, Landkreis oder der jeweiligen Gemeinde getragen werden.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks wird gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen, den Tarifvertrag rückwirkend zum 01. September 2018 für allgemeinverbindlich zu erklären.

backnetz:eu