Sonntag, 6. Oktober 2024
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Bäckerhandwerk erzielt neuen Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen

Berlin. (zv) Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben sich auf einen neuen bundesweiten Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks geeinigt. Er gilt ab diesen August und sieht für Auszubildende steigende Vergütungen vor.

Nach langen, intensiven und teils kontroversen Verhandlungen, die zwischenzeitlich sogar zu scheitern drohten, haben die Tarifparteien nicht nur Verantwortung, sondern letztlich auch Kompromissbereitschaft bewiesen: «Wir stehen im Wettbewerb um die besten Köpfe. Es ist konsequent, auch die Ausbildungsvergütung anzupassen, um bei der Suche nach Auszubildenden im Vergleich mit anderen Branchen nicht ins Hintertreffen zu geraten. Der Neuabschluss des Tarifvertrags für die Auszubildenden ist aus dieser Sicht ein wichtiges Signal», sagt Verbandspräsident Michael Wippler. Die Anpassung sei nötig, auch wenn sie für einige Betriebe eine Herausforderung darstellt, um als zukunftsfähiger Arbeitgeber von den potenziellen Bewerbern wahrgenommen zu werden.

Um die Berufe des Bäckerhandwerks attraktiver zu machen und gute Ausbildungsbedingungen zu schaffen, ist es wichtig, dass die Ausbildungsvergütungen steigen. «Gut ausgebildete Fachkräfte sind die Grundlage dafür, dass das Bäckerhandwerk auch in Zukunft erfolgreich ist», ergänzt Claudia Tiedge, stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft NGG. «Deutlich mehr Geld für die Azubis, das heißt auch deutlich mehr Chancen bei der Nachwuchssuche. Dieser neue Tarifabschluss ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg aus der Nachwuchskrise.»

Im Ergebnis wurde damit eine Einigung auf folgende Eckpunkte eines Neuabschlusses erreicht:

1. Laufzeit des Tarifvertrags: 01. August 2023 bis 28. Februar 2025

2. Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütung

2.1. In einer ersten Stufe, die vom 01. August 2023 bis zum 31. Dezember 2024 läuft

Von aktuell im 1. Ausbildungsjahr 680 Euro / im 2. Ausbildungsjahr 755 Euro / im 3. Ausbildungsjahr 885 Euro brutto, um 180 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 190 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 200 Euro im 3. Ausbildungsjahr, jeweils plus 50 Euro Inflationsausgleichsprämie (IAP) entspricht im Ergebnis:

  • im 1. Jahr 860 Euro brutto plus 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfreie IAP = 910 Euro,
  • im 2. Jahr 945 Euro brutto plus 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfreie IAP = 995 Euro,
  • im 3. Jahr 1085 Euro brutto plus 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfreie IAP = 1135 Euro.

2.2. In einer zweiten Stufe, die vom 01. Januar 2025 bis 28. Februar 2025 läuft

Mit Ende der ersten Stufe des Tarifvertrags zum 31. Dezember 2024 fällt gesetzlich die Inflationsausgleichsprämie weg. An ihre Stelle treten mit Beginn der zweiten Stufe des Tarifvertrags ab dem 01. Januar 2025 weitere 70 Euro brutto mehr Ausbildungsvergütung. Die tarifliche Ausbildungsvergütung erhöht sich damit ab dem 01. Januar 2025 wie folgt:

  • im 1. Ausbildungsjahr von 860 Euro brutto auf 930 Euro brutto,
  • im 2. Ausbildungsjahr von 945 Euro brutto auf 1015 Euro,
  • im 3. Ausbildungsjahr von 1085 Euro brutto auf 1155 Euro.

3. ÖPNV-Ticket respektive Fahrkostenzuschuss

Die Auszubildenden erhalten ab dem 01. September 2023 verbindlich vom Ausbildungsbetrieb ein «29-Euro-ÖPNV-Ticket» bereitgestellt. In den Bundesländern, in denen noch kein «29-Euro-ÖPNV-Ticket» angeboten wird, haben die Auszubildenden Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses in Höhe von 29 Euro für Fahrten mit dem ÖPNV oder dem PKW zu Tankkosten.

Für den Tarifvertrag wird jetzt gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit beantragt (Foto: Zentralverband).