Wiesbaden. (destatis) Im Jahr 2022 standen erstmals mehr als eine Milliarde Euro im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG oder Aufstiegs-BAföG) zur Verfügung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg das Fördervolumen gegenüber dem Vorjahr um 75 Millionen Euro oder 8 Prozent auf 1’027 Millionen Euro. Dabei blieb die Zahl der geförderten Personen mit 192’000 nahezu unverändert. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.
Aufstiegs-BAföG ist eine wesentliche Einnahmequelle für die Geförderten
74’000 geförderte Personen machten im Jahr 2022 ihre Fortbildung in Teilzeit. Von den 118’000 in Vollzeitform geförderten Teilnehmenden bezogen 78 Prozent (92’000 Personen) außer den Einkünften durch das Aufstiegs-BAföG keinerlei Einkommen. 16 Prozent der in Vollzeitform Geförderten verfügten mit einem Jahreseinkommen unter 5’000 Euro nur über ein geringes Einkommen. Damit war das Aufstiegs-BAföG bei der überwiegenden Zahl der Teilnehmenden in Vollzeitform die wesentliche Einnahmequelle.
Zuschüsse für den Lebensunterhalt, Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Rund 865 Millionen Euro und damit 84 Prozent der Förderleistungen entfielen 2022 auf Zuschüsse und rund 162 Millionen Euro respektive 16 Prozent auf bewilligte Darlehen, von denen 115 Millionen Euro von den Förderungsberechtigten in Anspruch genommen wurden. Der Großteil der Darlehen (106 Millionen Euro) wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren an die Geförderten überwiesen.
Die Zuschüsse wurden besonders zur Finanzierung des Lebensunterhalts (680 Millionen Euro) ausgezahlt. Mit dem 4. AFBG-Änderungsgesetz war der Zuschussanteil des Unterhaltsbeitrags ab dem 01. August 2020 von 50 Prozent auf 100 Prozent gestiegen. Das bedeutet, dass seitdem nicht nur höchstens die Hälfte, sondern je nach sonstigen Einkünften der Geförderten auch der gesamte Lebensunterhalt mit dem Ausftiegs-BAföG finanziert werden kann. Bezuschusst wurden ferner Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit 148 Millionen Euro (Foto: pixabay.com).
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