München. (bds) Der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) begrüßt ausdrücklich die aktuellen Koalitionsbeschlüsse, besonders die Verlängerung der reduzierten Mehrwertsteuer für Speisen bis Ende 2022 und die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags. «Es ist ein gutes und wichtiges Zeichen für die Branche, dass die temporäre Reduktion der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent, wie wir sie gefordert haben, nun weiter verlängert wird. Es gibt den kleinen und mittelständischen Unternehmern der (System-)Gastronomie die Zuversicht, ihre Kredite zurückzahlen zu können und erlittene Umsatzverluste zumindest teilweise auszugleichen. Wir hätten uns die Inkludierung der Getränke gewünscht, um besonders die stark vom Getränkeverkauf geprägten Betriebe ebenfalls zu unterstützen. Für diese Einbeziehung werden wir uns weiter einsetzen», sagt BdS-Hauptgeschäftsführerin Andrea Belegante.
Doch diese für viele kleine und mittelständische Unternehmen zielführende Maßnahme müsse weiterhin mit einem konkreten Plan zum Wiedereinstieg verknüpft werden. «Nur wenn unsere Mitglieder Umsätze machen können, hilft ihnen die Senkung der Mehrwertsteuer. Dann können wir durch die Krise kommen, Arbeitsplätze weiterhin erhalten und die Hilfskredite auch wieder zurückzahlen», fordert Belegante.
Nachtrag: Unter der Überschrift «Überbrückungshilfe vereinfacht und verbessert» können Interessenten die jüngsten Beschlüsse auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums nachlesen. Stichpunkte zu den von der BdS-Hauptgeschäftsführerin erwähnten Hilfen:
- Mehrwertsteuersenkung Gastronomie: Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent gesenkt.
- Steuerlicher Verlustrücktrag: Der geltende steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal zehn Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben (Foto: pixabay.com).
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