Berlin. (bza) Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Kontrollverordnung kann die Lebensmittelaufsicht jetzt Einstufungen der Betriebe auf Grundlage der amtlichen Kontrollergebnisse veröffentlichen. Deshalb nimmt der Bezirk Pankow von Berlin nun einen neuen Anlauf für transparenten Verbraucherschutz. Wir erinnern uns: 2009 ging der Bezirk dazu über, die amtlichen Kontrollergebnisse im Internet zu veröffentlichen. 2014 untersagte allerdings das Verwaltungsgericht Berlin die weitere Veröffentlichung, weil es an einer hierfür erforderlichen Rechtsgrundlage fehlte. Geklagt hatten zwei Gastronomiebetriebe. Rechtsgrundlage ist nun die eingangs erwähnte EU-Kontrollverordnung, so dass der Bezirk Pankow von Berlin jetzt einen neuen Anlauf für mehr Transparenz nehmen kann.
«Die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung werden demnächst auf einer eigenen Internetseite abrufbar sein. Nach Anpassungsarbeiten werden wir voraussichtlich am 01. November 2020 starten und freuen uns auf eine positive Resonanz», erklärt der Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung, Daniel Krüger (für AfD). Dieses Instrument soll in Pankow zum Einsatz gelangen, um diejenigen Lebensmittelunternehmen zu unterstützen, die seriös arbeiten und die hygienerechtlichen Vorgaben einhalten. Krüger: «Ordentlich arbeitende Lebensmittelbetriebe haben höhere Kosten, schulen ihre Beschäftigten, beauftragen bei Havarien sofort Firmen, halten sich an Reinigungs- und Desinfektionspläne und kennzeichnen ihre Produkte so, dass keine Irreführung der Verbraucher erfolgt. Insofern stellt die Einführung des Smiley-Systems eine zusätzliche Werbemöglichkeit dar, mit der für die Kunden dokumentiert wird, dass in diesem Betrieb sauber gearbeitet wird.»
Unternehmen, die sich nicht an die lebensmittelhygienischen Vorgaben halten, sparen sich diese zusätzlichen Ausgaben auf Kosten der seriös arbeitenden Firmen und Verbraucher und können somit Dumpingpreise anbieten. Das führt letztendlich dazu, dass die regelkonform und einwandfrei arbeitenden Unternehmen vom Markt verdrängt werden. Mit dem Smiley-System wird dieser Form von Wettbewerbsverzerrung entgegengewirkt. Die veröffentlichten Informationen lassen erkennen, ob die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und Hygienevorschriften bezüglich Personal- und Produktionshygiene eingehalten werden, ob sich Lieferwege zurückverfolgen lassen, ob die Dienstkräfte geschult sind und wie die betriebliche Eigenkontrolle funktioniert. Zudem gibt es Aussagen darüber, ob Lebensmittel richtig gelagert und entsprechend gekühlt werden, wie der bauliche und bauhygienische Zustand ist, ob vorschriftsgemäß gereinigt und desinfiziert wird, oder auch ob mögliche Schädlinge richtig bekämpft werden und ein Schädlingsmonitoring vorhanden ist. Da diese Kriterien Teil einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift sind, ist auch sichergestellt, dass die per EU-Recht erlaubte Einstufung fair, schlüssig und transparent ist. Die Zuordnung der Smileys erfolgt nach einem Punktesystem (80 bis 78 Punkte = sehr gut, 77 bis 60 = gut, 59 bis 39 = befriedigend, 38 bis 21 = ausreichend, 20 bis 0 = nicht ausreichend). Sollte eine Nachkontrolle nötig sein, werden deren Ergebnisse mit Datumsangabe veröffentlicht und ausgewiesen, ob die Mängel «vollständig», «überwiegend», «teilweise» oder «nicht abgestellt» wurden.
Pankow ist der erste Berliner Bezirk, der diese transparente Darstellung im Internet nutzen wird. Aushänge in den Betrieben wird es nur auf freiwilliger Basis geben.
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