Rheinland-Pfalz. (vgtr) Das Verwaltungsgericht Trier hat eine auf Verpflichtung des Landkreises Bernkastel-Kues gerichtete Klage zur Erteilung einer Baugenehmigung für einen Sitzbereich mit 26 Sitzplätzen in einer Bäckereifiliale in der Altstadt von Bernkastel abgewiesen. Zur Begründung ihrer Entscheidung führten die Richter aus, das Vorhaben verstoße gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans «Altstadt Bernkastel», wonach im fraglichen Bereich nur Schank- und Speisewirtschaften aus dem Segment der «Full-Service-Gastronomie» zugelassen seien. Kennzeichnend für eine derartige Gastronomie sei, dass eine Bedienungsperson die Bestellung des Gastes am Tisch aufnehme und die bestellten Speisen und Getränke an den Tisch bringe. Diese Voraussetzungen erfülle das Vorhaben nach der maßgeblichen Beschreibung im Bauantragsverfahren nicht, wonach der Sitzbereich für den sofortigen Verzehr der in der Bäckerei in Selbstbedienung erworbenen bäckereitypischen Artikel vorgesehen sei. Da das Merkmal «Bedienung der Gäste am Tisch» auch das herausgehobene Merkmal zur Abgrenzung dieses Gastronomietyps von anderen Gastronomietypen – wie Quickservice oder Fast-Food – sei, sei auch unerheblich, dass das Vorhaben mit Ausnahme dieses Kriteriums alle übrigen im Bebauungsplan genannten Kriterien der Gastronomie erfülle, wie etwa Toilettenanlage, Stellplatznachweis oder Garderobe. Die Festsetzungen des Bebauungsplans seien rechtmäßig. Zwar eröffneten die einschlägigen baurechtlichen Vorschriften keine Befugnis der Gemeinden, vollständig neue Nutzungsarten zu erfinden und im Bebauungsplan verbindlich festzuschreiben. Differenzierungen innerhalb eines von den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Anlagetyps dürften aber erfolgen, soweit sie marktüblichen Gegebenheiten entsprächen, hob das Gericht hervor.
Nachtrag: Vermutlich ist diese Einschränkung, die Bernkasteler Altstadt betreffend, längst aus der Zeit gefallen. Den Schaden hat nicht nur der Bäcker, sondern haben die Einwohner und Touristen, denen nur schwer zu erklären ist, weshalb sie sich mit ihren Bedürfnissen klassischen Speisewirtschaften beugen sollen. Vielleicht hören sie auch gar nicht mehr zu und gehen längst schon woanders hin – den seit Jahren bekannten Trends folgend.
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