Dienstag, 8. Oktober 2024
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Bewegte Zeiten: Das Ladenschlussgesetz hat ausgedient

Berlin. (eb) Rund um das bundesdeutsche Ladenschlussgesetz, für das uns fast die ganze Welt belächelt, wurden schon erbitterte Grabenkämpfe geführt. Es ist ein Relikt aus einer anderen Zeit und wird uns in den kommenden Jahren viele Arbeitsplätze kosten. Zuletzt war es der Bundeswirtschaftsminister, der zu Beginn der Covid-19-Pandemie anbot, das Gesetz zu liberalisieren. Sofort rief das freundliche Ansinnen die üblichen Neinsager und Bedenkenträger auf den Plan, so dass der Minister sein durchaus vernünftiges und weitsichtiges Angebot wieder zurückzog.

Die Verödung der Innenstädte ist nicht die Folge des veränderten Verbraucherverhaltens und des zunehmenden Onlinehandels. Wer das Ladensterben ergründet, findet schnell zu einer weitaus einleuchtenderen Argumentationskette: Wenn die üblichen Neinsager und Bedenkenträger sich nicht bewegen können, dann bewegen sich eben die Verbraucher – und entfernen sich. Zwar bleibt für den stationären Handel dann weniger übrig, doch ist das ein Kollateralschaden, den in erster Linie nicht die Konsumenten zu verantworten haben. Die Verödung der Innenstädte wird im Wesentlichen von den Neinsagern und Bedenkenträgern billigend in Kauf genommen, die zeitgemäße Standards verweigern.

Die Zukunft lässt sich nicht aufhalten und es wird nicht ausreichen, irgendwann die Betroffenheitsmiene aufzusetzen und nach staatlicher Regulierung zu rufen. Die Zukunft hat begonnen. Schon morgen könnten an jeder Ecke autonome Läden und Automatenreihen stehen, die die Verbraucher dort abholen, wo sie heute abgeholt werden wollen. Die Abschaffung des Ladenschlussgesetzes bedeutet nicht, dass plötzlich jedes Geschäft rund um die Uhr geöffnet haben muss. Sie bedeutet nur, dass Unternehmen flexibler reagieren können und langfristig mehr Arbeitsplätze übrig bleiben, als das nach heutigem Standard zu erwarten ist.