Samstag, 7. Dezember 2024
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BfJ: VW-Kunden können sich vzbv-Klage anschließen

Bonn. (bfj / vzbv) Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat die Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) gegen die VW AG auf seiner Webseite öffentlich gemacht und ein Klageregister eröffnet. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihren Anspruch jetzt anmelden. Sie können sich der Klage durch einen einfachen Eintrag im Register kostenfrei anschließen. Hierzu stellt das BfJ im Internet ein Anmeldeformular zur Verfügung. Das Bundesamt empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da hierdurch eine schnelle Eintragung möglich ist.

Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, können das Formular schriftlich anfordern. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Braunschweig möglich. Der Termin wird rechtzeitig auf der Internetseite des BfJ bekannt gemacht werden. Nach Eintragung der Anmeldung im Klageregister schickt das BfJ den angemeldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Bestätigung per Post zu.

Sowohl das Bundesamt für Justiz als auch der Verbraucherzentrale Bundesverband bieten Betroffenen Hilfestellungen bei der Eintragung an. Der vzbv stellt einen Klage-Check bereit, mit dem Interessierte einschätzen können, ob ihr Fall zur Klage des vzbv passt. Interessenten nutzen hierfür bitte den Klage-Check unter musterfeststellungsklagen.de.