Samstag, 7. Dezember 2024
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BGN-Gefahrtarif 2025: Die Zeiten ändern sich

Mannheim. (bgn) Der neue Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) tritt am 01. Januar 2025 in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

Arbeiten wird sich in den in den kommenden Jahren weiter verändern. Die BGN beobachtet dies aufmerksam und passt ihre Beitragsberechnung mit dem Gefahrtarif 2025 auch diesen veränderten Arbeitswelten an. So kann zum Beispiel für Beschäftigte, die nur Aufgaben der internen Verwaltung ausführen, mobiles Arbeiten künftig der Büro-Gefahrklasse zugeordnet werden. Auch werden Gewerbegruppen, die eine ähnliche Belastung haben, in einer gemeinsamen Gefahrtarifstelle zusammengefasst. Ein Beispiel aus der Fleischwirtschaft: «Bearbeitung von Geflügel» geht in der Gewerbe­gruppe «Be- und Verarbeitung von Fleisch- und Wurstwaren» auf, weil durch die fortschreitende Technisierung keine Abgrenzung mehr sinnvoll ist.

Für viele Branchen bringt der neue Tarif zudem Veränderungen mit sich, weil sich in den Betrieben auch die Belastung durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in den zurückliegenden Jahren verändert hat. So sinkt zum Beispiel für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, die gemessen an den Versichertenzahlen größte Branche bei der BGN, die Gefahrklasse von 3,33 auf 2,94. Die BGN wird zum neuen Gefahrtarif umfassend informieren, unter anderem auf ihren Internetseiten und im Webmagazin «Akzente». Bescheide zur Veranlagung gehen ab Mitte Oktober 2024 an die Betriebe.