Mannheim. (bgn) Kommt es zu einem Unfall, weil der Unternehmer grob fahrlässig vorgeschriebene Schutzmaßnahmen missachtet hat, kann es für ihn richtig teuer werden. Bei grober Fahrlässigkeit kann die BGN Unfallkosten nämlich zurückfordern.
Info:
Nachrichten für die backenden Branchen
Mannheim. (bgn) Kommt es zu einem Unfall, weil der Unternehmer grob fahrlässig vorgeschriebene Schutzmaßnahmen missachtet hat, kann es für ihn richtig teuer werden. Bei grober Fahrlässigkeit kann die BGN Unfallkosten nämlich zurückfordern.
Info: