Freitag, 29. März 2024
Deutsch Englisch

BGN: Kein Widerspruch wegen Gefahrtarif 2008 nötig

Mannheim. (bgn) Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) lässt zurzeit die Aufstellung des BGN-Gefahrtarifs 2008, und hierbei besonders die Aufhebung der Vertriebsgefahrklassen gerichtlich durch Musterklagen prüfen. Die gerichtlichen Entscheidungen werden dann für alle Unternehmen gelten, sagt die BGN. Einzelne Betriebe müssen daher selbst keinen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid erheben, wenn sie sich gegen die Aufhebung der Vertriebsgefahrklassen wenden wollen. Über den Ausgang der Verfahren informiert die Berufsgenossenschaft zu gegebener Zeit.

backnetz:eu