Mannheim. (bgn) Für das Meldejahr 2018 können Unternehmen ihre Lohnsummen nur noch digital an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) melden. In den Jahren 2016 und 2017 war neben dem digitalen auch der alte Papierlohnnachweis verpflichtend. Diese Übergangs- und Erprobungsphase ist jetzt abgeschlossen. Der Lohnnachweis ist die Grundlage für den Beitragsbescheid, den die BGN an die Unternehmen versendet. Die Abgabefrist für den digitalen Lohnnachweis 2018 endet am 16. Februar 2019. Bis zu diesem Termin müssen alle Unternehmen eine entsprechende Meldung über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über das «sv.net» an die BGN übermittelt haben. Alle anderen Übermittlungswege wie Papierformular, Extranet oder Fax sind gesetzlich nicht mehr zulässig. Für das Meldejahr 2019 können die Unternehmen die erforderlichen Stammdaten bereits seit dem 01. November 2018 elektronisch im Stammdatendienst der Unfallversicherung abrufen.
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