Freitag, 29. März 2024
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20151001-BGN

BGN-Prämienverfahren: legt erfolgreichen Start hin

Mannheim. (bgn) Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ist mit dem Start des neuen Prämienverfahrens zufrieden: Mehr als 6.000 Unternehmen forderten auf Anhieb einen Fragebogen an und bekundeten damit ihr Interesse am Prämienverfahren. 1.831 dieser Unternehmen ist es gelungen, bereits im ersten Jahr eine Prämie zu erhalten. Das heißt, sie haben mindestens 80 Prozent der erforderlichen Prämienpunkte für umgesetzte Maßnahmen erreicht.

Über 1.000 Kleinbetriebe prämiert

Helmut Hollich von der BGN-Präventionsleitung erklärt: «Erfreulich ist, dass Betriebe aus allen Branchen der BGN unter den prämierten Betrieben sind, wobei Groß- und Kleinbetriebe gut vertreten sind. Bereits in diesem ersten Jahr haben mehr als 1.000 Kleinbetriebe eine Prämie erhalten. Das zeigt: Die prämienrelevanten Maßnahmen sind überwiegend gut gewählt und gewichtet. Aber natürlich gibt es hier auch noch einiges zu verbessern. Genaues wissen wir, wenn die erste Runde ausgewertet ist». Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der ersten Runde werden genutzt, um die ein oder andere Maßnahme noch passgenauer auf einzelne Branchen und Betriebsgrößen zuzuschneiden.

Reinvestitionen in den Arbeitsschutz

Dass sich Mitmachen für Unternehmen lohnt, zeigt die Höhe der für 2014 ausgeschütteten Geldprämie von insgesamt rund 5,6 Millionen Euro. Helmut Hollich: «Was uns in diesem Zusammenhang besonders freut, ist: Eine ganze Reihe prämierter Betriebe hat uns rückgemeldet, dass sie die Prämie direkt in den Arbeits- und Gesundheitsschutz reinvestieren, um weiteres Verbesserungspotenzial im Arbeitsschutz ausschöpfen zu können».

Die neue Runde läuft

Seit 01. Januar läuft die zweite Runde – das Prämienverfahren 2015. Und wieder gilt: Unternehmen, die in den Arbeitsschutz investieren und mehr machen, als der Gesetzgeber fordert, können eine Prämie von 25 Euro pro Beschäftigten erhalten. Dazu sollten sie sich frühzeitig mit dem Fragebogen für ihre Branche beschäftigen. Darin sind Extra-Arbeitsschutzmaßnahmen aufgelistet, die nachweislich geeignet sind, betriebliche Arbeitsbedingungen und Arbeitsergebnisse weiter zu verbessern. Jede umgesetzte Extra-Maßnahme bringt Prämienpunkte. Detaillierte Infos zu den einzelnen Maßnahmen enthält ein Erläuterungsbogen. Beide Bögen stehen im Internet zur Verfügung.

Gute Gründe, beim BGN-Prämienverfahren mitzumachen

  • Thematisierung des Arbeitsschutzes
  • Standortbestimmung zur Organisation des Arbeitsschutzes
  • Positives Image des Unternehmens
  • Stärkung der Mitarbeiterbindung, Erhöhung der Attraktivität als Arbeitgeber bei der Gewinnung von Fachkräften, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Weniger Arbeitsunfälle, geringere Ausfallzeiten und Betriebsstörungen, sinkende Kosten
  • Stärkung der Rolle betrieblicher Arbeitsschutz-Akteure (Bild: pexels.com)
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