Mannheim. (bgn) Ab dem 01. Februar 2014 werden Lastschriften durch die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) nur noch mit einem entsprechenden SEPA-Mandat eingezogen. Zwar hat die EU-Kommission die Frist zur Umstellung auf SEPA um sechs Monate verlängert, die BGN wird dennoch zum Stichtag 01. Februar das neue Verfahren anwenden. Bestehende Lastschrift-Ermächtigungen wurden – soweit möglich – in SEPA-Mandate umgewandelt. Die Mitglieder der BGN, bei denen eine Umwandlung in SEPA-Mandate nicht durchgeführt werden konnte, sind darüber informiert und um Erteilung eines entsprechenden Mandats gebeten worden. Gleiches gilt für die Mitglieder, die bislang nur eine telefonische Lastschrift erteilt hatten. Denn die reicht für ein wirksames SEPA-Mandat leider nicht mehr aus, heißt es aus Mannheim.
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