Mannheim. (bgn) Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat entschieden, die bislang bis Jahresende eingeräumten Zahlungserleichterungen (Stundungen und Ratenzahlungen) für von Corona betroffene Betriebe auch über den 31. Dezember 2021 hinaus zinsfrei zu ermöglichen. Dies betrifft aktuelle Fälligkeiten sowie die ersten beiden Vorauszahlungsraten (15. Januar und 15. März 2022). Wie bisher gilt die Voraussetzung, dass der Unternehmer seine Zwangslage glaubhaft macht. Was müssen Unternehmen tun? Die Stundung kann im Service-Center der BGN formlos beantragt werden unter der Rufnummer 0621/4456-1581 sowie unter der E-Mail-Adresse beitrag@bgn.de.
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