Mittwoch, 27. September 2023
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BMAS: informiert über Verlängerung des Kurzarbeitergelds

Berlin. (bmas) Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung werden bis zum 31. Dezember 2021 die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld, die bisher auf Betriebe begrenzt waren, die die Kurzarbeit bis zum 30. September 2021 eingeführt haben, auf alle Betriebe unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit ausgeweitet und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Bundesminister Hubertus Heil (BMAS): «Dank der Kurzarbeit hat sich der Arbeitsmarkt als robust erwiesen. Wirtschaft und Arbeitsmarkt haben sich zwischenzeitlich erholt, damit ist die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit deutlich gesunken. Das Infektionsgeschehen ist jedoch weiterhin unsicher. Mit der vorliegenden Verordnung wollen wir dafür sorgen, dass die Brücke der Kurzarbeit weiter bis zum Jahresende trägt und Arbeitsplätze sichert. Zumal eine volle Auslastung der Unternehmen noch nicht erreicht ist. Besonders Unternehmen in der Veranstaltungsbranche sind nach wie vor von Einschränkungen betroffen. Die lang anhaltende Pandemie setzt viele Betriebe finanziell stark unter Druck. Die Unternehmen benötigen deshalb über den 30. September 2021 hinaus Entlastungen bei den Lohnnebenkosten und außerdem Planungssicherheit durch erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres.»

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