Berlin. (bmas) Die Mindestlohn-Kommission hat ihren Anpassungsbeschluss gefasst und dazu gehörenden Bericht vorgestellt. Es ist turnusgemäß der dritte Bericht seit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Januar 2015. Dieser liegt derzeit bei 9,35 Euro brutto je Zeitstunde. Die Kommission empfiehlt eine Erhöhung des Mindestlohns in mehreren Schritten auf 10,45 Euro zum 01. Juli 2022. Die Erhöhungsschritte lauten im Detail:
- zum 01. Januar 2021: 9,50 Euro
- zum 01. Juli 2021: 9,60 Euro
- zum 01. Januar 2022: 9,82 Euro
- zum 01. Juli 2022: 10,45 Euro
Der Vorsitzende der Kommission, Jan Zilius, übergab den Bericht und Beschluss an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (BMAS). Dieser wird dem Bundeskabinett eine entsprechende Mindestlohnanpassungsverordnung zur Zustimmung vorlegen.
Die Mindestlohn-Kommission berät alle zwei Jahre über die Anpassung des Mindestlohns. Sie prüft dabei, welche Höhe geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmenden beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.
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