Dienstag, 16. April 2024
Deutsch Englisch

BMBF: erinnert an 50 Jahre BAföG

Berlin. (bmbf) In diesem Jahr blickt Deutschland auf das 50-jährige Bestehen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) zurück. Dazu sagt Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung (BMBF): «Ich freue mich über 50 Jahre BAföG. In zu vielen Regionen der Welt scheitert der Zugang zur höheren Bildung am Geldbeutel der Eltern. Das ist in Deutschland dank des BAföG zum Glück anders. Wenn wir das BAföG nicht hätten, müssten wir es erfinden. Das BAföG hat sich über die Jahrzehnte zur verlässlichen Unterstützungsleistung für junge Menschen in unserem Land entwickelt. Es ist ein stabiler Anker für die Finanzierung von Schulausbildung und Studium.»

Mit der Einführung des BAföG wurde 1971 in Deutschland das Sprungbrett geschaffen für den Aufstieg durch Bildung. Unzählige Menschen konnten mithilfe der Unterstützung durch das BAföG ihren ganz eigenen Bildungs- und Berufsweg gehen. Gerade in den Anfangsjahren der 70er und 80er-Jahre hat das BAföG besonders Mädchen und Frauen den Weg auf das Gymnasium und ins Studium ermöglicht. Das BAföG ist eine große soziale Errungenschaft in unserem Land für mehr Chancengerechtigkeit und zur Stärkung von Frauen. Auf die vielen persönlichen Erfolgsgeschichten, die das BAföG maßgeblich unterstützt hat, könne die bundesdeutsche Gesellschaft stolz sein.

Bundesministerin Karliczek: «Mit dem BAföG verbinde ich den Anspruch, dass wir jedem Menschen in unserem Land die bestmögliche Förderung von Talenten und Fertigkeiten ermöglichen. Als Innovationsland Deutschland können wir nur dann Erfolg haben, wenn möglichst viele Schultern mitwirken. In dieser Legislaturperiode haben wir das BAföG durch eine dreistufige Anpassung nochmals verbessert: Wir haben die Elternfreibeträge angehoben und ermöglichen damit mehr jungen Menschen Zugang zum BAföG. Wir haben den Wohnzuschlag für Studierende deutlich erhöht; er liegt jetzt bei 325 Euro. Und wir haben die tatsächlichen Bedarfssätze angehoben, um dem Umstand steigender allgemeiner Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.»

Hintergrund

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) trat am 01. September 1971 in Kraft. Sinn und Zweck des BAföG ist, diejenigen junge Menschen in Ausbildung zu unterstützen, deren Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, eine schulische Berufsausbildung oder ein Studium zu finanzieren.

Die Zahl der jährlich BAföG-Geförderten hat heute kumuliert seit Beginn des BAföG die 35-Millionen-Marke deutlich überschritten. Der Staat hat mit dem BAföG in 50 Jahren über 90 Milliarden Euro bereitgestellt. Bis 2015 wurden die Mittel zu 65 Prozent vom Bund, zu 35 Prozent von den Ländern aufgebracht; seit 2016 trägt der Bund die Aufwendungen zu 100 Prozent. Allein zwischen 1991 und 2019 ist der durchschnittliche Förderbetrag von 290 Euro auf 514 Euro pro Studierenden und von 228 Euro auf 473 Euro pro Schülerin und Schüler gestiegen. Allein in der aktuellen Wahlperiode stehen 1,3 Milliarden Euro zusätzlich für die Förderung bereit.

backnetz:eu