Dienstag, 16. April 2024
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BMEL: «Mehr Verbraucherschutz durch klare Regeln»

Berlin. (bmel) Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den «Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches» beschlossen. Damit hat die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben einer rechtssicheren Veröffentlichung von festgestellten Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit zügig auf den Weg gebracht, schreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

«Mit dem jetzt im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf schaffen wir Vertrauen und Transparenz. Es ist uns innerhalb kürzester Zeit gelungen, eine für alle Länder einheitlich anwendbare Löschfrist von sechs Monaten festzuschreiben. Damit haben wir den Flickenteppich an unterschiedlichen Verfahrensweisen in den Ländern aus dem Haus geschafft und für einheitliche, verbindliche Regelungen in Deutschland gesorgt. Die Verbraucher werden nun sechs Monate lang transparent über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit informiert. Damit hat die zwischenzeitliche Unsicherheit und die unterschiedliche Praxis nun endlich ein Ende. Das ist ein deutliches Plus an Verbraucherschutz. Denn die betroffenen Verstöße gegen das Lebensmittelrecht können nun wieder verlässlich und rechtssicher durch die Länder veröffentlicht werden», sagt Bundesministerin Julia Klöckner (BMEL).

Das Bundesverfassungsgericht hatte im März dieses Jahres entschieden, dass die Verpflichtung zur amtlichen Information über Verstöße des Lebensmittel- und Futtermittelrechts grundsätzlich verfassungskonform ist. Mit dem gleichen Urteil wurde der Gesetzgeber beauftragt, eine Regelung zur Dauer der Veröffentlichung zu treffen.

Die Regelung, nach der die zuständigen Behörden die Öffentlichkeit über bestimmte lebensmittelrechtliche Verstöße informieren, wurde seit 2013 von den Ländern nicht mehr vollzogen. Grund dafür waren Entscheidungen mehrerer Verwaltungsgerichte, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift erhoben und deren Vollzug vorläufig untersagt hatten.

Hintergrund

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte mit Beschluss vom 21. März 2018 entschieden, dass die Verpflichtung zur amtlichen Information über Verstöße des Lebensmittel- und Futtermittelrechts grundsätzlich verfassungsgemäß ist. Paragraf 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ist demzufolge nur insoweit mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes (Berufsfreiheit) unvereinbar, als dass die in der Regelung angeordnete Veröffentlichung nicht vom Gesetzgeber zeitlich begrenzt wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30. April 2019 eine Regelung zur Dauer der Veröffentlichung zu treffen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die vom Gericht geforderte gesetzliche Löschungsfrist in Paragraf 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches aufgenommen. Die Ergänzung der Löschungsfrist von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Information führt zu Rechtssicherheit, da nunmehr die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt werden, schreibt das BMEL.

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