Berlin. (bmel) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Rechtsgutachten «Identifikation, Bewertung sowie Handlungsempfehlungen zu rechtlichen Hemmnissen bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen und der Weitergabe von Lebensmittelspenden» veröffentlicht. Darin werden rechtliche Hindernisse für Lebensmittelspenden identifiziert sowie Lösungsvorschläge entwickelt. Dem liegt neben der rechtlichen Bewertung auch eine umfassende Befragung der Akteure zu Grunde.
Staatssekretärin Silvia Bender (BMEL): «Landwirte und die Hersteller von Lebensmitteln versorgen uns zuverlässig mit Lebensmitteln von hoher Qualität. Mit diesem kostbaren Gut so sorgsam wie möglich umzugehen, muss unser Anspruch sein. Weniger Lebensmittel wegzuwerfen hilft auch im Kampf gegen die Klimakrise. Wir sollten daher alle Wege prüfen, um gutes Essen nicht mehr zu verschwenden. Das vom BMEL in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zeigt viele Möglichkeiten auf, dabei voranzukommen. Änderungen des EU-Rechts sind indes nicht von heute auf morgen machbar. Daher werden wir die Details sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass sie umsetzbar sind.»
Das Rechtsgutachten geht auf einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zurück, wonach haftungs- sowie steuerrechtliche Fragen geklärt werden sollen mit Blick auf eine möglichst unkomplizierte Weitergabe von Lebensmitteln. Um dem besonderen Vertriebsweg der Lebensmittelspende etwa vom Lebensmittel-Einzelhandel an die Tafeln Rechnung zu tragen, schlagen die Autorinnen und Autoren des Gutachtens vor, die Figur des karitativen Lebensmittelunternehmers zu entwickeln und rechtlich zu verankern.
Daran anknüpfend werden Sonderregelungen empfohlen, besonders mit Blick auf die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und die Pflichten zur Warenprüfung. Auch sollte die Weitergabe von Lebensmitteln mit Kennzeichnungsmängeln vereinfacht werden, solange der Gesundheitsschutz unberührt bestehen bleibt. Die rechtssichere Umsetzung der Empfehlungen würde Änderungen im EU-Recht voraussetzen.
Das BMEL sieht Potential in den Vorschlägen und steht mit den betroffenen Akteuren hierzu im Austausch. Es wird nun geprüft, wie eine Anpassung lebensmittelrechtlicher Vorschriften Lebensmittelspenden erleichtern und gleichzeitig die Lebensmittelsicherheit und -qualität gewährleisten kann.
Im Jahr 2020 wurden in Deutschland etwa 11 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle entsorgt. Davon fielen in der Verarbeitung 15 Prozent (1,6 Millionen Tonnen) und im Handel sieben Prozent (0,8 Millionen Tonnen) an. Zu Lebensmittelabfällen gehören neben Speiseresten und nicht verkauften Lebensmitteln auch nicht essbare Bestandteile, wie etwa Knochen, Nuss- und Obstschalen.
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