Berlin. (bmelv) Das BMELV hat Entwürfe für zwei Verordnungen erarbeitet, mit denen der Übergang von Mineralöl-Rückständen aus Recycling-Verpackungen in Lebensmittel verhindert werden soll. Hintergrund sind Untersuchungsergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung und aus einem BMELV-Forschungsprojekt, wonach Karton-Verpackungen aus Recycling-Papier Rückstände mineralölhaltiger Farben enthalten können, mit denen das Papier bedruckt war, das im Recycling verwendet wurde. Der Entwurf für eine so genannte «Mineralöl-Verordnung» sieht Höchstmengen für den Übergang von Mineralöl aus Lebensmittelverpackungen, die unter Verwendung von Recycling-Papier hergestellt wurden, auf Lebensmittel vor. Die Höchstmengen sind so bemessen, dass Verbraucher vor gesundheitlich nachteiligen Wirkungen dieser Stoffe geschützt werden. Mineralöl kann zudem durch das direkte Bedrucken von Verpackungen in Lebensmittel gelangen. Um dies zu verhindern, hat das BMELV einen weiteren Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht, der vorsieht, dass mineralölhaltige Druckfarben zum Bedrucken von Lebensmittelverpackungen künftig nicht mehr verwendet werden dürfen: die so genannte «Druckfarben-Verordnung». Beide VO-Entwürfe werden derzeit mit den anderen Regierungsressorts, den Ländern und der Wirtschaft abgestimmt. Ziel des BMELV ist es, diese Regelungen so bald wie möglich auf den Weg zu bringen und in der Praxis umzusetzen. Voraussetzung für die Umsetzung ist allerdings eine amtliche Methode zum gesicherten Nachweis der Mineralöl-Verbindungen. Mit der Entwicklung einer solchen Methode ist das BfR beauftragt.