Berlin. (boelw) «Der Bio-Sektor begrüßt, dass der Agrarrat keine voreiligen Beschlüsse beim europäischen Bio-Recht verabschiedet. Es ist auch Bundesminister Christian Schmidt (BMEL) zu verdanken, dass die Mitgliedsstaaten in dieser Woche in Brüssel keinen Kompromiss eingegangen sind, der Bio ausbremsen würde. Schmidt muss weiter so standhaft bleiben, um Schaden von Verbrauchern und Bio-Sektor abzuwenden», sagt der Vorsitzende des Bunds Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein. Der Bundesminister hatte in der Verhandlung deutlich gemacht, dass Deutschland keinem Kompromisspapier zustimmen könne, in dem spezifische Grenzwerte für Pestizid- Verunreinigungen vorgesehen sind. An diesem entscheidenden Punkt sowie bei der Diskussion um Kontroll- und Importregeln im europäischen Bio-Recht konnte keine Einigung erzielt werden. «Es darf nicht sein, dass Bio-Bauern dafür haften sollen, wenn ihre konventionellen Kollegen Pestizide einsetzen. Das stellt das Verursacherprinzip auf den Kopf», ergänzt BÖLW-Vorstand Jan Plagge. Er fordert die EU-Kommission auf, den Verordnungsentwurf – wie versprochen – zurück zu ziehen, da eine Einigung aufgrund der tiefen Meinungsverschiedenheit unter den Mitgliedsstaaten und auch im Hinblick auf die sich abzeichnende Position des EU-Parlaments kaum möglich erscheint. Die Entscheidung im Rat wurde auf Juni vertagt. Löwenstein äußerte Zweifel, ob es dem Rat auf diese Weise gelingen könne, echte Verbesserungen im Vergleich zum aktuellen Bio-Recht zu bewirken und fordert: «Es ist jetzt klar, dass der Versuch misslingen muss, das komplette Bio-Recht neu zu formulieren. Wir fordern die EU-Kommission auf, die Konsequenzen zu ziehen und die notwendige Weiterentwicklung auf der Basis der bestehenden, bewährten EU-Öko-Verordnung vornehmen».
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