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20210120-BUNDESREGIERUNG

Bund-Länder-Beschluss: Maßnahmen gegen SARS-Cov-2 werden verlängert

Berlin. (bund) Bund und Länder haben am 19. Januar 2021 vereinbart, die geltenden Regeln zur Eindämmung der Pandemie zunächst bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Einerseits lassen die aktuellen Fallzahlen erkennen, dass die geltenden Beschränkungen die gewünschte Wirkung tatsächlich entfalten. Andererseits treibt die Bundeskanzlerin sowie die Ministerpräsidenten der Länder (m/w/d) die vorausschauende Sorge über Mutationen von SARS-CoV-2 um. Selbst wenn die »an sich« nicht tödlicher sind als das ursprüngliche SARS-CoV-2-Virus, geht von ihnen doch eine besondere Gefahr aus, weil sie rasend schnell unterwegs sind – das Risiko der Ansteckung deutlich erhöht ist.

Ein beschleunigter Rückgang der Infektionen soll dafür sorgen, dass dieses Risiko beherrschbar bleibt. Die gewünschte Beschleunigung ist am ehesten zu erzielen, in dem die bekannten Maßnahmen gegen SARS-Cov-2 zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 verlängert werden. Das bedeutet: Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt. Kontakte sollen weiterhin auf das absolut nötige Minimum beschränkt bleiben.

Mehr Homeoffice ermöglichen

Zusätzlich haben die Bundeskanzlerin sowie die Ministerpräsidenten der Länder (m/w/d) vereinbart, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften künftig eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken besteht (Einweg-OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2).

Um im beruflichen Kontext die erforderliche Kontaktreduzierung zu erreichen, wird die Bundesregierung eine befristete Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen.

Die Schulen bleiben geschlossen

Schulen bleiben bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen respektive die Präsenzpflicht ausgesetzt. Weiterhin wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten, für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Hintergrund dieser umfassenden Einschränkungen für betroffene Kinder und Eltern seien ernst zu nehmende Hinweise, nach denen das mutierte Virus sich stärker unter Kinder und Jugendlichen verbreitet, als das beim bisher bekannten Virus der Fall sei.

Verschärfung der Pandemie verhindern

Bund und Länder äußern ihre Sorge über Hinweise, dass die in Großbritannien aufgetretene Virusmutation B1.1.7 deutlich infektiöser ist. Die Mutation sei auch in Deutschland nachgewiesen worden, eine Verbreitung könnte eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage bedeuten. Daher sei zwingend ein vorsorgendes Handeln erforderlich. Ziel ist es, den bereits zu beobachtenden Rückgang des Infektionsgeschehens zu beschleunigen. Bund und Länder appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger: Auf die nächsten Wochen in der Pandemie kommt es entscheidend an. «Es ist hart, was wir jetzt den Menschen noch einmal zumuten müssen, aber das Vorsorgeprinzip hat für uns Vorrang, und dem müssen wir jetzt auch Rechnung tragen, und dem haben wir heute auch Rechnung getragen», erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin.

Bund und Länder werden im Februar 2021 über das weitere Vorgehen beraten. Den Bund-Länder-Beschluss können Interessenten hier herunterladen (PDF | 118 KB) (Foto: Bundesregierung – Kugler).

Ergebnis der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs (m/w/d) der Länder am 19. Januar 2021 – Der Beschluss im Original:

20210120-COVID-19.
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