Sonntag, 3. November 2024
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Bund und Länder verlängern Corona-Maßnahmen bis 07. März 2021

Berlin. (bund) Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden grundsätzlich bis zum 07. März 2021 verlängert. Das ist das Ergebnis der Videokonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder (m/w/d) in dieser Woche. Die Kontaktreduzierungen zeigten ihre Wirkung, betonte Kanzlerin Merkel. Die Fallzahlen sind deutlich zurückgegangen. Zugleich verbreiteten sich neue Varianten des Coronavirus. Die Mutation sei eine «Realität», betonte Merkel. Die Zeitspanne bis Mitte März sei daher existenziell. Bis dahin müssten die Infektionszahlen weiter sinken und die Ausbreitung der Corona-Mutation bekämpft werden, sagte Merkel.

Bisherige Regeln gelten weiterhin

Die bisherigen Beschlüsse, wie am 19. Januar gefasst, gelten fort. Das bedeutet: Private Treffen sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Im ÖPNV und beim Einkaufen gilt die Pflicht zum Tragen OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2. Arbeitgeber müssen Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche ist zu verzichten.

Die nächsten Schritte

Mit Blick auf die kommenden Wochen und Monate haben die Kanzlerin und die Regierungschefs unter anderem dieses weitere Vorgehen festgelegt:

  • Schule und Kitas: Öffnungen in diesem Bereich haben Priorität. Hier soll als erstes schrittweise wieder geöffnet werden. Der Beschluss legt fest: Die einzelnen Bundesländer entscheiden über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung desKita-Angebots. «Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin nötig sein», heißt es im Beschluss. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht und die Betreuung in Kitas ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren.
  • Öffnung von Friseuren ab 01. März: Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken können Friseure ab dem 01. März wieder öffnen.
  • Weitere Öffnungen: Der nächste Öffnungsschritt kann durch die Länder bei einer stabilen Inzidenz von maximal 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner erfolgen. Dieser soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 Quadratmeter umfassen, darüber hinaus Museen und Galerien sowie die noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe.
  • Regionale Regeln bei zu hohen Fallzahlen: In Ländern respektive Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten, werden die Länder respektive Landkreise umfangreiche lokale oder regionale Maßnahmen beibehalten oder ausweiten.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs (m/w/d) der Länder haben vereinbart, am 03. März 2021 erneut zu beraten. Den Bund-Länder-Beschluss können Interessenten hier herunterladen (PDF | 129 KB).

Ergebnis der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs (m/w/d) der Länder am 10. Februar 2021 – Der Beschluss im Original:

20210210-COVID-19.