Bonn. (bund) Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen die Haribo GmbH + Co. KG sowie deren verantwortlichen Vertriebsmitarbeiter von rund 2,4 Millionen Euro wegen des unzulässigen Austauschs über wettbewerbsrelevante Informationen verhängt. Gegen zwei weitere Markenhersteller von Süßwaren dauern die Ermittlungen noch an. Eingeleitet wurde das Verfahren aufgrund eines Kronzeugenantrags der Mars GmbH aus Viersen, gegen die in Anwendung der Bonusregelung das Bundeskartellamt keine Geldbuße verhängte. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: «Bestimmte Arten des Austauschs von Informationen zwischen Unternehmen sind kartellrechtlich unzulässig. Der Wettbewerb wird durch solche Verhaltensweisen beeinträchtigt, auch wenn es sich wie hier im Falle von Haribo nicht um klassische Hardcore-Absprachen über Preise, Gebiete, Kunden oder Quoten handelt». Hochrangige Vertriebsmitarbeiter der vier Unternehmen haben sich demnach in 2006 und 2007 regelmäßig zu informellen Gesprächen getroffen. In dieser «Vierer-Runde» hat sich der verantwortliche Vertriebsmitarbeiter von Haribo am gegenseitigen Informationsaustausch über den Stand und den Verlauf der jeweiligen Verhandlungen mit verschiedenen großen Einzelhändlern beteiligt. Die ausgetauschten Informationen waren geeignet, das eigene Marktverhalten in den Verhandlungen zu beeinflussen. Informationen dieser Art werden von den Unternehmen normalerweise vertraulich behandelt. Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass Haribo bei der Aufklärung des Sachverhaltes mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat.
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