Bonn. (bund) Das Bundeskartellamt hat in dieser Woche Geldbußen wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier in Höhe von insgesamt 231,2 Millionen Euro gegen die Unternehmen Carlsberg Deutschland, Radeberger Gruppe, Privat-Brauerei Bolten, Erzquell Brauerei Bielstein Haas, Cölner Hofbräu Früh, Privat-Brauerei Gaffel Becker und den Brauereiverband Nordrhein-Westfalen sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche verhängt. In dem durch einen Bonusantrag der Anheuser-Busch InBev Germany Holding ausgelösten Bußgeldverfahren waren erstmals zum Jahreswechsel gegen fünf Brauereien und sieben Verantwortliche Bescheide mit einem Bußgeldvolumen von 106,5 Millionen Euro ergangen, die zwischenzeitlich rechtskräftig wurden. Die Verfahren gegen die verbliebenen Brauereien sowie den Regionalverband wegen derselben Sachverhalte sind nun abgeschlossen. Der Großteil der Bußgeldsumme entfällt dabei auf die zur Dr. August Oetker KG gehörende Radeberger und auf Carlsberg als Tochter der dänischen Carlsberg Breweries A/S. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.
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