Bonn. (bund) Wegen illegaler Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 338 Millionen Euro gegen 21 Wursthersteller sowie gegen 33 verantwortlich handelnde Personen verhängt. Zahlreiche Aussagen und Unterlagen belegen, dass ein tradiertes «Grundverständnis» existierte, sich regelmäßig über Forderungen von Preiserhöhungen zu verständigen. So trafen sich namhafte Wursthersteller schon seit Jahrzehnten regelmäßig im sogenannten «Atlantic-Kreis», benannt nach seinem ersten Treffpunkt, dem Hamburger Hotel Atlantic, um über Marktentwicklungen und Preise zu diskutieren. Neben diesem Kreis kam es zwischen verschiedenen Wurstherstellern, besonders seit 2003, zu konkreten Absprachen, gemeinsam Preiserhöhungen gegenüber dem Einzelhandel durchzusetzen. Die Absprachen erfolgten meist telefonisch, sei es durch wechselseitige Anrufe oder organisierte Rundrufe. Aufgrund der Heterogenität der Produkte (etwa verschiedene Wurstsorten und Packungsgrößen) war es nicht möglich konkrete Einzelpreise festzulegen, so dass man sich über Preisspannen für Produktgruppen (Roh-, Brüh-, Kochwurst und Schinken) abstimmte. Im Ergebnis konnten höhere Preisforderungen gegenüber dem Einzelhandel auf der Basis der Kartellvereinbarung durchgesetzt werden. Eine Liste der beteiligten Unternehmen steht auf bundeskartellamt.de zur Verfügung. Allerdings geben die Kartellwächter keine Auskunft über Einzelbußgelder. Die Bandbreite reicht von wenigen Hunderttausend Euro bis hin zu hohen Millionenbeträgen. Erste Hinweise auf das Kartell erlangte das Bundeskartellamt durch einen anonymen Hinweis. Im Laufe des Verfahrens haben insgesamt elf Unternehmen mit der Behörde kooperiert und schließlich Geständnisse abgelegt.
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