Berlin. (bmel) Gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie war es notwendig geworden, dass Deutschland seine Düngevorgaben verschärft, um die Nährstoffeffizienz zu verbessern und die Nitratgehalte in den belasteten Teilen des Grundwassers zu reduzieren. Nach intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission hatte die Bundesregierung im Februar eine Verordnung vorgelegt, die jetzt vom Bundesrat beschlossen wurde.
Dazu erklärt die Staatsekretärin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Beate Kasch: „Dass die Länder der Verordnung zugestimmt haben, hier ihrer Verantwortung nachgekommen sind, ist ein klares Zeichen. Wir erwarten nun das klare Signal von der EU-Kommission, dass sie von einer Klageerhebung und damit verbundenen, massiven Strafzahlungen absieht.
Bei der Kommission konnten wir im Sinne der Landwirte kurzfristig erreichen, dass Teile der Verordnung erst zum 01. Januar 2021 umgesetzt werden müssen. Denn aktuell stehen unsere Bauern angesichts der Corona-Pandemie vor zusätzlichen Herausforderungen.
Bei der Umsetzung der neuen Regelungen werden wir sie zudem finanziell unterstützen. Schwerpunkt wird die Förderung von Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Gülle im Rahmen eines neuen Bundesprogramms sein. Das ist im Sinne aller, die sich für sauberes Grundwasser und den Erhalt der regionalen Landwirtschaft einsetzen.“
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen für die Landwirtschaft hat die EU-Kommission zugestimmt, dass die differenziertere Ausweisung der „roten Gebiete“ wie auch die Anwendung weitergehender Anforderungen an die Düngung in diesen Gebieten erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden muss. Hier sind noch weitere Umsetzungsschritte erforderlich, die nun in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet werden müssen. Dazu zählen besonders die Erarbeitung von Kriterien zur Ausweisung besonders nitrat- und phosphatbelasteter Gebiete (so genannte rote Gebiete). Hierfür stehen nun neun statt sechs Monate zur Verfügung.
Bei der Abgrenzung dieser roten Gebiete sei mit dem jetzigen Beschluss ein wichtiger Schritt für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit erreicht, sagt die Staatssekretärin. Der Bundesregierung ist es per Verwaltungsvorschrift jetzt möglich, bundeseinheitliche Kriterien in Bezug auf Gebietskulissen und Messstellen in den Bundesländern festzulegen. Das unterschiedliche Vorgehen in den Ländern hatte bei vielen Landwirten zu verständlichen Protesten geführt. Durch die verpflichtende Binnendifferenzierung von belasteten Grundwasserkörpern erfolgt die Ausweisung der roten Gebiete künftig passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert (Foto: pixabay.com).
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