Donnerstag, 28. März 2024
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DBV: Patent auf Teff-Mehl durch EU-Patentamt bestätigt

Berlin. (dbv) Das Europäische Patentamt hat ein Patent auf die Verarbeitung von Mehl aus der Getreideart Eragrostis tef («Teff») bestätigt. Der dagegen gerichtete Einspruch der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen wurde Ende November zurückgewiesen. Damit sind nun die Verarbeitung von Teff-Mehl mit einer besonders hohen Fallzahl sowie die Herstellung von Teig und Nahrungsmitteln aus Teff zu Gunsten eines holländischen Unternehmens patentgeschützt. Die LWK führt seit Frühjahr 2010 mit großem Engagement Anbauversuche mit Teff durch. Das Getreide könnte sich zu einer viel versprechenden Alternative zu herkömmlichen Getreidearten entwickeln, denn es ist sehr trockenresistent und zudem frei von Gluten. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert das Patent nachdrücklich. Teff wird in Äthiopien und anderen afrikanischen Ländern seit Jahrtausenden angebaut. Nur weil bislang keine Aufzeichnungen über seine Eigenschaften, besonders die Fallzahlen aufzufinden sind, darf das Mehl nicht als «neu» und damit patentfähig eingestuft werden. Es könne nicht sein, dass ein Patentanspruch sogar bis auf die Verarbeitung eines Mehls zu Brot, Keksen und Kuchen durchgreifen darf, schreibt der DBV. Nachdem das kostenaufwendige Bemühen der LWK leider gescheitert ist, müsse nun die Politik handeln, damit das Patent in der zweiten Instanz zu Fall gebracht wird. Jedes einzelne Einspruchsverfahren sei allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein – grundsätzlich muss das Übel an der Wurzel gepackt und die rechtlichen Grundlagen geändert werden, fordert der DBV.

Info: Kammer-Einspruch gegen Teff-Patent in erster Verhandlung abgewiesen (Pressemitteilung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen inklusive BMELV-Definition «Biopatente»).

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