Freitag, 29. März 2024
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Dehoga: Gedämpfter Optimismus prägt die Branche

Berlin. (dehoga) Die Betriebe des Gastgewerbes bewerten ihre Lage mehrheitlich positiv. Das ist das Ergebnis des «Branchenberichts Frühjahr 2015», den der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bundesverband) in dieser Woche vorgestellt hat. Die meisten Unternehmer schauen optimistisch auf die kommenden Monate. Der Bundesverband prognostiziert für das Gesamtjahr ein Umsatzplus von nominal 2,5 Prozent. «Der Branchenbericht zeigt jedoch ein Dilemma auf», sagt DEHOGA-Präsident Ernst Fischer. «Zwei Drittel unserer Betriebe sind zwar Umsatzgewinner. Doch fast die Hälfte von ihnen verzeichnet sinkende Gewinne. Es bleibt weniger übrig, um zu investieren, um anzustellen und um zu wachsen». Grund für die Zurückhaltung sind vor allem die Nebenwirkungen des Mindestlohns: So kritisiert fast jeder zweite Betrieb die neue Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation. Besonders sorgen starre Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes sowie die Allergenkennzeichnungspflicht für Unmut. Trotz Personalkostensteigerungen stehen explizit nicht die 8,50 Euro Mindestlohn im Fokus der Kritik. Die Arbeitszeitdokumentation im Zuge der Mindestlohngesetzgebung bezeichnet fast jeder zweite Betrieb als größte Herausforderung. «Unsere Unternehmen haben die Arbeitszeit bis zu einer Verdienstgrenze von 2.958 Euro aufzuzeichnen. Wer diese Summe verdienen will, muss 348 Stunden zum Mindestlohn arbeiten», erklärt Fischer. Das habe nichts mit der Realität zu tun. Hier stelle der Gesetzgeber eine Gesamtbranche unter Generalverdacht. Im Zusammenhang mit der Arbeitszeitdokumentation erweist sich die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden als zunehmendes Problem für die Branche. «Stellen Sie sich vor, eine Hochzeitsfeier dauert länger als geplant. Betriebe können nicht mitten in der Nacht die Mitarbeiter wechseln. Der Gastronom steht also vor der Wahl: Die Hochzeitsfeier vorzeitig beenden oder ein saftiges Bußgeld von bis zu 15.000 Euro zahlen …».

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