Berlin. (duh) Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat in ihren Schlussanträgen zu den Standorten von Luftmessstationen und der Beurteilung der ermittelten Grenzwerte die Rechtsauffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bestätigt. Dazu sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:
«Die Generalanwältin bestätigt eine Selbstverständlichkeit: Es geht bei den Luftqualitätswerten um den Gesundheitsschutz der Bürger und dazu muss am jeweils höchstbelasteten Ort in einer jeden Stadt der Grenzwert für das Dieselabgasgift NO2 unterschritten werden. Sie verdeutlicht außerdem, welch hohen Stellenwert der Schutz von Leben und Gesundheit hat. Damit ist der Versuch des von den Dieselkonzernen ferngesteuerten Verkehrsministers Andreas Scheuer erneut gescheitert, die Sinnhaftigkeit von NO2-Grenzwerten und Standorten von Messstationen in Frage zu stellen. Wie lange akzeptiert die ehemalige Umweltministerin und jetzige Kanzlerin Angela Merkel noch, dass Scheuer die Luftreinhaltepolitik bekämpft und gleichzeitig den Dieselkonzernen nicht auferlegt, für die vielen Millionen Betrugs-Diesel-Pkw eine Hardware-Nachrüstung durchzuführen, und zwar auf Kosten der Hersteller?»
Die Generalanwältin bestätigt, dass es nicht auf einen Mittelwert aller Messstationen in der Stadt ankommt, sondern eine Grenzwertüberschreitung an keiner Stelle der Stadt zulässig ist, wo sich Menschen aufhalten. Die Generalanwältin bestätigt ebenfalls, dass die Messstellen dort aufzustellen sind, wo die höchsten Werte zu erwarten sind.
Ferner ist nach Stellungnahme der Generalanwältin nach wissenschaftlichen Kriterien zu ermitteln, wo am wahrscheinlichsten mit den höchsten Schadstoffwerten zu rechnen ist. Hier müssen die Messstellen aufgestellt werden. Nach Stellungnahme der Generalanwältin haben Bürger einen Anspruch darauf, dass Gerichte das Messstellennetz dahingehen überprüfen, ob tatsächlich die höchste Belastung abgebildet wird.
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