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20161209-BAGGER

Deutschlands digitale Unvernunft: sechs politische Fehler

Berlin. (coo) Um es gleich klarzustellen: Unvernunft heißt nicht Dummheit, sondern mangelndes Verstehen. Das passiert selbst Menschen mit hoher Intelligenz hin und wieder und ist keine Schande – betont Uwe Weinreich von CoObeya, einem Netzwerk unabhängiger Innovations-Experten mit Sitz in Berlin. Es entsteht aber massiver Schaden, wenn aufgrund von Unvernunft schlechte Entscheidungen getroffen werden, die ohne großen Aufwand vermieden werden können.

Jüngstes Beispiel ist die zum Jahreswechsel 2019/2020 eingeführte Belegausgabepflicht. Ein Vergleich der tatsächlichen Einführung mit einem fiktiven optimalen Vorgehen zeigt, welche eklatanten handwerklichen Fehler der Politik unterlaufen sind. Digitalisierung wurde immer noch nicht verstanden und ein digitales Mindset ist nicht vorhanden.

Über die raue Wirklichkeit in Deutschland

Eine kurze Geschichte in sechs Schritten, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.(*)

  • Viele Jahre bis 2016: Die Finanzverwaltung des Bundes hat einerseits einen ständigen Bedarf an Mittelzufluss und erkennt andererseits, dass bei Kleinbeträgen, unter anderem in Kneipen und Bäckereien, ein gewisser Anreiz entstehen könnte, nicht unbedingt alles durch die Kasse laufen zu lassen. «Seit mir in den 80er Jahren ein Bekannter erzählt hat, dass ein Bäcker ihm ein Haus am liebsten komplett mit Schwarzgeld abkaufen wollte, glaube ich das durchaus», sagt Uwe Weinreich. Es zeige aber auch, dass das Problem nicht neu ist und man viel Zeit gehabt hätte, sinnvolle Lösungen zu entwickeln.
  • Kalenderjahr 2016: Der Bundestag beschließt das Kassengesetz, das die Belegausgabepflicht enthält. Ein Zeitpunkt, zu dem digitale Lösungen längst kein Neuland mehr waren, jedenfalls nicht in Staaten wie zum Beispiel Estland.
  • Jahreswechsel 2019/2020: Das Gesetz tritt in Kraft.
  • Januar 2020: Umweltverbände kritisieren den massiven zusätzlichen Papierverbrauch und Kassensysteme sind längst nicht dafür vorbereitet.
  • Februar 2020: Start-ups schlagen vor, auf digitale Bons umzustellen und kritisieren gleichzeitig, dass es dafür keinen definierten Standard gibt. Tatsächlich gibt es im Regulierungsrahmen noch nicht einmal die Idee eines digitalen Bons.
  • Ende Februar 2020: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier ist längst eingeknickt. Sein jüngster Vorschlag: Er will Beträge unter zehn Euro von der Bonpflicht ausnehmen. Er appelliert an die Finanzminister der Länder (m/w/d). Würden die am 27. Februar auf der Finanzministerkonferenz zustimmen, öffnete sich auf wunderbare Weise wieder das Tor zur Steuervermeidung – wenn auch nur für kleine Brötchen und Eiskugeln.

(*) Anmerkung der Redaktion: Die Fakten in dieser Passage sind nicht alle «super genau», sondern nur annähernd korrekt. Wir lassen das durchgehen, weil es dem Autor hier um eine einleitende «Prinzip-Skizze» geht.

So erbaulich hätte die Entwicklung verlaufen können

Vergleichen wir das Geschehen mit dem, wie es in einem «digital-vernünftigen» Verfahren hätte laufen können.

  • Viele Jahre bis 2016: Die Finanzverwaltung entwickelt die Vision eines unternehmens- und bürgerfreundlichen Steuerwesens auf breiter digitaler Basis. Keiner muss mehr Schuhkartonweise Belege sammeln, scannen, abheften. Aufwände bei allen Beteiligten gehen gegen Null und Steuern werden gerecht gezahlt.
  • Kalenderjahr 2016: Das Finanzministerium beginnt gemeinsam mit Kompetenzträgern aus Wirtschaft und Gesellschaft Standards für digitale Belege zu entwickeln, die nicht nur Kassenbons, sondern die gesamte Belegsammelwut digital auf einer Plattform ermöglicht.
  • Kalenderjahr 2018: Die Plattform wird im Auftrag der Finanzverwaltung entwickelt und bekommt leistungsfähige Programmierschnittstellen (API), an die Kassensystemanbieter, aber auch findige Start-ups mit Leichtigkeit andocken und darauf eigene Geschäftsmodelle entwickeln können. Für Bürger wird alles über eine nutzerfreundliche App zur Verfügung gestellt.
  • Jahreswechsel 2019/2020: Ein Gesetz tritt in Kraft, das sich auf eine starke digitale Infrastruktur stützen kann, klimaschonend bleibt und breit umsetzbar ist.
  • Januar 2020: Mit dem neuen Kassengesetz spüren Unternehmer und Kunden eine massive Erleichterung der Verwaltungsaufgaben, da jeder Beleg jetzt automatisch am richtigen Platz ist.
  • Februar 2020: Ja, es gibt eine gewisse Unzufriedenheit mit dem neuen Verfahren, allerdings nur bei Unternehmen, die gern weiter gezielt Steuern hinterziehen wollen. Offen geäußert wird diese Unzufriedenheit nicht, da sie zu entlarvend wäre. Daher gibt es auch keinen Nachbesserungsbedarf. Steuergerechtigkeit steigt, Aufwand und Umweltbelastung sinken. Die in der Summe höheren Steuereinnahmen und Einsparungen bei den Prozesskosten führen langfristig zu Steuersenkungen für alle.

Zugegeben, die zweite Version ist ein Märchen – zumindest für Deutschland. Und damit zeigt Deutschland wieder einmal seine Unvernunft in Sachen digitaler Wandel, denn dieser imaginäre Ablauf ist alles andere als utopisch. Es fehlen nur wenige, aber entscheidende Dinge, die den Unterschied machen. Und sie fehlen so massiv, dass daraus Schaden für den Standort Deutschland entsteht. Die Belegausgabepflicht und der Umgang damit ist nur ein Beispiel unter vielen.

  • Mangel an digitaler Vernunft: An erster Stelle steht der Mangel an digitaler Vernunft, also der Fähigkeit, durch Denken in digitalen Möglichkeiten zu Erkenntnis und klugem Handeln zu gelangen. Digitale Möglichkeiten sind im Horizont der Politik bisher nur rudimentär verankert. Wer als Politiker/in Karriere machen will, muss einer Logik folgen, die Mehrheiten beschafft. Dahinter steht eine ganz andere Denkweise als für Digitalisierung erforderlich ist. Es wird ein anstrengender und unvermeidlicher Prozess in Regierung und Ministerien werden, Deutschland digital denken zu lehren. Erst dann werden «digital- vernünftige» Lösungen möglich werden.
  • Fehlende Nutzerorientierung: Als Zweites fehlt die Nutzerorientierung, was in diesem Falle die Orientierung an den Bedürfnissen von Bürgern und Unternehmen heißt. Das Kassengesetz 2020 zeigt deutlich den Impuls, Missbrauch zu unterbinden und Steuereinnahmen zu erhöhen. Das ist nicht grundsätzlich falsch, aber um wie vieles besser hätte die Regulierung ausfallen können, wenn gleichzeitig der tägliche Kampf von Bürgern und Unternehmen gegen den Belegwahnsinn mit im Fokus gestanden hätte?
  • Mangel an lösungsorientierter Kreativität: Als Drittes besteht ein eklatanter Mangel an lösungsorientierter Kreativität. Es wird gemacht, was immer gemacht wurde: regulieren, kontrollieren und Sanktionen installieren. Das reicht in einer modernen Gesellschaft nicht mehr aus. Kreative Lösungen sind gefragt, die das Gemeinwesen nicht zuletzt durch den Regulierungsrahmen nach vorne bringen. Die digitale Transformation wird in der Industrie zu Recht begleitet von agilen Innovationsmethoden. Ziel ist, nicht nur das Bestehende zu verwalten, sondern weit darüber hinaus zu gehen und neue, bessere Realitäten zu gestalten. Staaten werden künftig ebenfalls daran gemessen werden, ob sie das beherrschen.
  • Fehlende wirtschaftliche Weitsicht: Viertens fehlt die wirtschaftliche Weitsicht. Das Kassengesetz zeigt klar, dass ausschließlich rückwärts gedacht wurde. Jeder Ansatz, mithilfe sinnvoller Regulierung wirtschaftliche Chancen zu kreieren und den Wirtschaftsstandort zu stärken fehlt. Allein mit der Steigerung digitaler Vernunft wird das Problem nicht zu beheben sein, sondern es braucht neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Gesellschaft, Verwaltung und Politik, die auf Lösungen statt Lobbyismus fokussiert sind.
  • Trägheit: Fünftens ist die Geschwindigkeit zu gering. Aus irgendeinem Grund scheinen uns in Deutschland zwei Prinzipien unlöschbar eingebrannt zu sein: Sicherheit und Perfektion. Lösungen dürfen nur dann an den Start gehen, wenn sie nach endlosen Prüfungen zu 150 Prozent bewiesen haben, dass sie sicher funktionieren und sie müssen dann auch noch zu 100 Prozent perfekt sein. Diese Perfektion hat ihren Preis – nämlich Langsamkeit. Der Gewinn ist aber praktisch gleich Null, denn während wir noch an der perfekten und sicheren Lösung arbeiten, haben Privatpersonen und Unternehmen ihre Daten schon längst weniger perfekten und weniger sicheren Anbietern aus den USA, Asien oder sonst wo anvertraut und damit der deutschen Perfektion und Kontrolle entzogen.
  • Vernachlässigung der Folgenabschätzung: Der sechste, nicht weniger wichtige und zurecht heftig beklagte Missstand ist, dass die ökologische Folgenabschätzung vernachlässigt wurde. Gerade hier hätte eine von Anfang an digital gedachte Lösung große Vorteile generieren können. Wenn das nicht geschieht, ist die Regulierung schlicht falsch gestaltet worden.

Was ist zu tun?

Vermutlich wird es noch etliche misslungene Versuche, den einen oder anderen Skandal sowie massive Reputationsverluste des Wirtschaftsstandorts Deutschland kosten, bis Entscheidungsträger/innen in Politik und Verwaltung lernen, die digitale Zukunft aktiv zu gestalten. Schritte auf diesem Weg sollten sein:

  • Eine Schlüsselperson im Kabinett, die eine breite digitale Vision von Deutschland vorantreiben kann und das auch tut
  • Eine größere Bereitschaft für und Förderung von Experimenten auch und gerade im «vorperfekten Raum»
  • Entwicklung neuer Formate der Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft
  • Ein Verständnis der Entwicklung von Regulierungsrahmen als Gestaltungsprozess, der nutzer- und lösungsorientiert ist
  • Auch wenn es weh tut, viel mehr Geld: Deutsche und europäische Investitionen in Schlüsseltechnologien wie KI sind derzeit so sparsam, dass damit ein Anschluss an die führenden Nationen nicht zu schaffen ist
  • Europäischer Fokus, denn Deutschland allein bliebe selbst bei besten Anstrengungen nur unwichtig

Stellt sich die Frage: Wo wollen wir als Nation und als Europäische Gemeinschaft in fünf oder zehn Jahren stehen? Die Digitalisierung geht nicht an uns vorbei. Wenn wir sie nicht gestalten, dann kommt sie von außen zu uns mit allen Nachteilen, die das mit sich bringt. Aktive Gestaltung gelingt nur mit deutlich beherzterem Vorgehen. Die derzeitige Verwaltung des Stillstands katapultiert uns in die Rückständigkeit (Text: Uwe Weinreich – Foto: pixabay.com).

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