Berlin. (bund) Der bundesrat.de hat am 28. November 2014 einer Verordnung zur Kennzeichnung allergener Stoffe bei unverpackten Lebensmitteln zugestimmt. Mit ihr soll die Verbraucherinformation bei loser Ware künftig praxisnah ausgestaltet werden. Zu diesem Zweck wird die Möglichkeit der mündlichen Auskunft – neben den vorgesehenen schriftlichen und elektronischen Informationsmöglichkeiten – ausgeweitet. Derzeit bestehen besonders in der Wirtschaft große Unsicherheiten hinsichtlich der konkreten nationalen Ausgestaltung der ab dem 13. Dezember 2014 europaweit geltenden Allergenkennzeichnung. Mit der vorläufigen Durchführungsverordnung (VorlLMIEV) wird ein lückenloses Ineinandergreifen von EU-Recht und nationalem Recht erreicht. Die VorlLMIEV der Bundesregierung war dem Bundesrat kurzfristig zugeleitet worden. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit hatte er der Behandlung bereits in der Plenarsitzung am 28. November 2014 zugestimmt (siehe auch WebBaecker 48/2014: «LMIV: Vorläufige Durchführungsverordnung soll’s richten»).
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